Welcher Freibetrag gilt für die Ausbildungsvergütung?
Folgende Situation: Ich bin unter 25 und lebe in einer BG zusammen mit 3 weiteren Personen. Ich beginne nun mit einer dualen Ausbildung zum 01.09.2023, werde dabei ca. 1200€ brutto verdienen und würde gerne bereits jetzt Klarheit haben, wie viel ich von meiner Ausbildungsvergütung behalten darf bzw. wie oben im Titel angegeben ist, welcher Freibetrag für die Ausbildungsvergütung gilt, da sich die zukunftsplanung dadurch für mich doch wesentlich einfacher gestaltet.
Ich weiß, dass es Freibetragsgrenzen gibt, die sich im Juli geändert haben. Dazu habe ich auch unterschiedliche Artikel im Netz gefunden und gelesen. Zum einen soll es nun eine Erhöhung des Freibetrags von 20% auf 30% bei einen Erwerbseinkommen von 520€-1000€ für alle Bürgergeld Bezieher geben und zum anderen einen ganz anderen Freibetrag von 520€ + die bisherigen Prozente des anrechnungsfreien Einkommen über diesen Betrag (also 30%von 520€-1000, 10% von 1000€-1200€, alles darüber hinaus wird zu 100% verrechnet) hinaus für Personen, die unter 25 sind, bei ihren Eltern leben und entweder Schüler, Student oder Azubis sind.
Nun ist es aber auch so, dass ich unterschiedliche Artikel gefunden habe, die angegeben haben, dass dieser neue Freibetrag ausdrücklich nicht für die Ausbildungsvergütung gilt, auf die ein Azubi Anspruch hat und nur für Azubis gilt, die neben ihrer (Vollzeit) Ausbildung zusätzlich einen Nebenjob absolvieren, sprich also im Monat bis zur Freibetragsgrenze von 520€ monatlich neben ihrer Dualen Ausbildung arbeiten gehen, was für mich völlig unverständlich wäre und ich tatsächlich etwas unsinnig fände.
Wie schaut es denn nun genau aus? Kennt sich jemand genau damit aus? Wenn es tatsächlich so sein sollte, dass man neben seiner dualen Ausbildung zusätzlich noch arbeiten gehen müsste um von den neuen Freibetrag für unter 25 jährigen zu profitieren, finde ich dass dann doch ein wenig schade, da sich im Prinzip für Azubis die in einer BG leben und die eben eine Berufsausbildung absolvieren, nicht viel ändert, außer wenn sie an fast allen Tagen im Monat arbeiten gehen.
Ich bedanke mich im voraus für alle Antworten und hoffe das ich mich genau ausdrücken konnte! :)
Nachtrag: Es ist wohl so, dass der erhöhte Grundfreibetrag auch für Azubis unter 25 gilt, was nicht gilt ist, dass das gesamte Einkommen bzw. die gesamte Vergütung in den "Schulferien/Urlaub" behalten werden darf wie es ja neuerdings bei Schülern und Schülerinnen der Fall ist.
2 Antworten
Das mit dem Nebenjob gilt in Bezug auf Schüler und Studenten, weil diese ja im Regelfall nicht wie ein Azubi eine Vergütung bekommen.
Es wäre dann schon ein Unding, sollte diese Regelung dann nicht für eine Azubivergütung gelten und dann über diesen erhöhten Grundfreibetrag dann deine genannten 20 %, 30 % und 10 % vom Brutto.
Selbst bei einem Freiwilligendienst besteht ja nun unter 25 Anspruch auf den erhöhten Grundfreibetrag von 520 €.
Du kannst im Internet ja selber noch einmal suchen und nachlesen, gibst Du einmal ein, Fachliche Weisungen Paragraf 11 SGB - ll, musst aber auf die geänderte Version ab 1. Juli 2023 achten, da kannst Du denke ich ab Seite 50 dann etwas zum Nachlesen finden.
Soweit ich die Gesetzesänderungen verstanden habe, gilt seit Juli für Schüler, Azubis und Studenten unter 25 ein erhöhter Freibetrag auf Erwerbseinkommen in Höhe von 520 € mtl.. Zzgl. weiterer 30% bis 1.000 € und der 10% ab 1.000 € bis 1.200 €.
Sollte also auch für eine Ausbildunsgvergütung gelten.
Vielen Dank für den Hinweis mit der Fachlichen Weisung!
Der hat mir meine Fragen beantwortet und erklärt, warum in einigen Artikeln stand warum der "Freibetrag" nicht für die Azubivergütung gilt. War wohl nicht ganz genau ausgedrückt und es war wohl gemeint dass die Einnahmen in den Ferien bzw. Urlaub nicht privilegiert sind, wie es ja neuerdings bei Schülern der Fall ist.