Minijob neben der Ausbildung?

4 Antworten

Grundsätzlich darfst du maximal 48 Wochenstunden arbeiten (Paragraph 3 ArbZG), wobei der Durchschnitt auf täglich 8 h pro Werktag fallen muss, soweit du mindestens 18 Jahre alt bist.

Im Regelfall wird sich aber eine Anzeigepflicht im deinem Ausbildungsvertrag befinden. Das heißt, du musst den Nebenjob anzeigen. Der Ausbildende kann dir den Nebenjob auch bei wichtigen Gründen untersagen (bspw. fehlende oder sinkende Lernbereitschaft, Konkurrenzbetrieb).

Musst deinen Ausbildungsbetrieb eh vorher darüber informieren, dann wirst Du sehen ob man es dir gestattet oder nicht.

Wenn es da keine Konkurrenz gibt und der Minijob keine negativen Auswirkungen auf deine Ausbildung hat, sollte es da auch keine Probleme geben.

Du solltest Dir den Minijob in jedem Fall vom Ausbildungsbetrieb genehmigen lassen.

Eventuell mußt Du das sogar.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Da würde ich definitiv nachfragen .

Nicht das du doch Probleme bekommst