Welche Rechte bei Unfallwagen?

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Wenn Du das Auto bei einem Händler erworben hast und im Kaufvertrag unfallfrei steht und Du zweifelsfrei nachweisen kannst, dass das Fahrzeug einen Frontschaden hat, dann kannst Du das Fahrzeug zurückgeben.

Ich würde dazu aber einfach mal den Kaufvertrag ganz genau durchlesen!

Hallo, Du kannst das Auto zurück geben. Dir muss der gesamte Kaufpreis sowie alle angefallenen Aufwendungskosten erstattet werden. (Zulassung, Kennzeichen,…)

Hinzukommend hast du das Recht auf eine Fahrkostenerstattung zurück zum Händler zwecks Rückgabe, welche im Voraus der Händler begleichen muss.

Wenn du über einen Händler gekauft hast und einen Kaufvertrag hast kannst du den Kauf rückgängig machen. Notfalls über einen Anwalt.