Welchen Anspruch hat man wenn das BAföG wegfällt.Kann mir ein Jurist Auskunft geben?
Folgende Situation aus meinem Freundeskreis: Vater ist Gutverdiener, Mutter bezieht Hartz IV. Die Tochter, lebt noch bei der Mutter,ist aber auf Wohnungssuche,bekommt zuerst BAföG..dann verdient der Vater aber mehr und BAföG wird gestrichen.
Die Tochter ist Vollzeitstudentin und kann sich zwar was dazu verdienen aber jetzt nicht mehrere Tage arbeiten gehen, weil sie die meiste Zeit fürs Studium braucht.
Der Vater zahlt Unterhalt an die Tochter aber nicht das was er lt Gesetz müsste.Jetzt hat er sich überlegt, der Tochter 250€ im Monat regelmäßig zu zahlen als BAföGersatz quasi.
Die Mutter hat das Gefühl, dass da was nicht stimmen kann und er womöglich günstiger davon kommen will.
Frage: Um die Ausbildung/das Studium nicht zu gefährden..gibt es da ein Betrag den die Tochter bekommen kann? In welcher Höhe? Es geht darum eine Richtlinie zu haben. Oder bestimmen Eltern selbst ob und wieviel sie zum Studium dazugeben. Oder hat man da Rechte auf Ausbildungsgeld/-Unterhalt?
Was ist, wenn der Vater die versprochene Zahlung mal schleifen lässt, was in der Vergangenheit wohl auch schon vorgekommen sein soll.
1 Antwort
Die Düsseldorfer Tabelle regelt das. Die sagt aus, wie viel der Vater gemessen an seinem Gehalt pro Monat an Unterhalt zu zahlen hat. Ist das weniger als der BAföG-Höchstsatz, weil ihre Mutter aufgrund ihrer Situation ja gar nichts zahlen kann, kann sie diese Differenz wiederum als BAföG beantragen.
Wenn der Vater sich weigert, seinen Anteil zu zahlen, kann sie einen Antrag auf Vorausleistung beim BAföG-Amt stellen. Dieses zahlt ihr dann das Geld, was ihr eigentlich vom Vater zustehen würde und holt es sich von diesem letztendlich zurück.