Bin ich relevant für das Bafög meiner Schwester?
Hallo,
ich 20, habe mein Studium abgebrochen und beginne ab 01.10 einen Bundesfreiwilligendienst mit einem Taschengeld von 300€, lebe bei meiner Mutter (alleinerziehend). Mein Vater lebt mit seiner neuen Frau in einem Haushalt. Sie haben eine Tochter zusammen und mein Vater hat die ältere Tochter von der neuen Frau adoptiert. Sie haben also 2 Kinder. Diese adoptierte Tochter beginnt ab 01.10 ein Studium. Für ihren Bafög Antrag benötigt sie eine Kopie meines Bufdi Vertrages. Bin ich für den Antrag relevant und wenn ja warum?
3 Antworten
Ja, du bist relevant.
Nicht für deine Schwester, sondern als weiterhin unterhaltsberechtigtes Kind deines Vater. Er muss sein Einkommen und Unterhaltsberechtigte angeben und Nachweise bringen (Z.B. deine Schulbescheinigung, Budfi-Vertrag). Dein Taschengeld reicht ja nicht, um dich selbst zu finanzieren. Sein Einkommen wird auf alle Kinder verteilt und das hat dann Auswirkungen auf der BAföGbetrag der Schwester.
Und dazu ist es völlig egal, ob du im gleichen Haushalt wohnst oder nicht.
Das Haushaltseinkommen ist relevant, zu dem du etwas beiträgst ;)
nein, dann bist du auf keinen fall relevant für deren bafög-berechnung. frage bitte in der rechtsantragstelle im amtsgericht, wie du dich wehren kannst ohne kosten für dich.
diese schwester soll bitte zur bafög-beratung im asta der uni gehen, ist kostenlos.
Dein Taschengeld wirkt sich auf den BAFÖG-Anspruch deiner Schwester NICHT aus. es muss aber trotzdem angegeben werden.
Aber ich lebe ja nicht in dem Haushalt meines Vaters/ meiner Halbschwester.