Welche Vorschriften gibt es bei der Errichtung einer Wohneinrichtung für psychisch Kranke mit Tagesstruktur?
Wo kann ich dazu aktuelle Informationen für Baden-Württemberg finden?
Wie viel Platz muss jedem Bewohner zur Verfügung stehen? Wie hoch muss der Personalschlüssel sein? Wie viele Feuerlöscher müssen in der Einrichtung sein? Wie viele Personen dürfen bei den tagesstrukturierenden Maßnahmen in einer Gruppe betreut werden? Wie müssen die Fluchtwege aussehen? Welche Qualifizierung müssen die Betreuungskräfte haben? Ab wann zählt eine Einrichtung als stationär und wann noch ambulant? ...
1 Antwort
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Wohnung, Hausbau
Falls du den Neufert hast, dann schaue dort mal rein. Sicher gibt es dort entsprechende Infos. Die Feuerlöscher, bzw. andere Einrichtungen sind evt. im Brandschutzkonzept (falls eines gefordert wird) oder evt. im Brandschutznachweis.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – In der Bauplanung tätig seit 1979