Welche Strafe wenn ein e Roller das hat?

3 Antworten

Kann fürs E-Scooter-Tuning eine Strafe drohen?
Achtung! Ein getunter E-Scooter kann unter Umständen eine Straftat darstellen
Entspricht ein Elektrokleinstfahrzeug nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen, darf dieses nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der E-Scooter durch Tuning-Teile bzw. Manipulationen per App eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h erreicht. Denn dadurch erlischt die Allgemeine Betriebserlaubnis. Wer ungeachtet dessen dennoch auf deutschen Straßen unterwegs ist, muss gemäß Bußgeldkatalog mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro rechnen.
Mit dieser Geldsanktion ist die Angelegenheit allerdings noch nicht gegessen, denn ohne die Betriebserlaubnis besteht auch kein Versicherungsschutz mehr. Der Gesetzgeber bewertet den Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz für Kraftfahrzeughalter allerdings nicht als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat.
Der Fahrer muss daher bei einer Verurteilung mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen. Darüber hinaus drohen zwei bzw. drei Punkte in Flensburg und ggf. erfolgt auch die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Die Entdrosselung von E-Scootern verstößt nicht nur gegen die gesetzlichen Regelungen, sondern kann auch die eigene Sicherheit gefährden. So besteht unter anderem die Gefahr, dass Bauteile der dauerhaften, zusätzlichen Belastung nicht standhalten können.

Strafen sofern sie verhängt werden sind dann Sache Staatsanwaltschaft / Richter.

Die Staatsanwaltschaft entscheidet ob Anklage erhoben oder das Verfahren eingestellt wird,auch gegen Auflage,mit Geldstrafe.Als 13 Jähriger hat man nichts zu befürchten von der Staatsanwaltschaft / Gericht.Unter 14 Jahren ist man nicht strafmündig.Möglich das Jugendamt sich meldet wenn es öfter Vorfälle gibt,die oder der Besitzer/in Ärger bekommen .Eine 13 Jährige Person kommt nicht ins Gefängnis und muss keine Strafen zahlen,wird nicht Vorbestraft sein.

Wie ist die Strafmündigkeit in Deutschland geregelt?
Die Strafmündigkeit in der Bundesrepublik beginnt ab dem 14. Geburtstag. Das bedeutet gleichzeitig, dass ein Kind schuldunfähig ist, wenn es bei der Tatbegehung noch nicht 14 Jahre alt war (§ 19 StGB). Kinder können ihr Verhalten – anders als Jugendliche – noch nicht einschätzen und werden aus diesem Grund nicht bestraft.
Jugendliche stehen strafrechtlich in der Verantwortung, wenn sie zur Tatzeit gemäß ihrer geistigen und sittlichen Entwicklung reif sind, die Tat sowie deren Konsequenzen abzuschätzen und einzusehen (§ 3 Jugendgerichtsgesetz (JGG)).

https://www.anwalt.de/rechtstipps/strafmuendigkeit

Dafür gibt es keine Strafe, solange du damit nicht im Bereich des Öffentlichen Verkehrs fährst.

Nutzt du ihn mit diesen Angaben innerhalb des Umfriedeten Grundstücks, oder sogar garnicht, dann ist das OK.

Da du ja unter 14 bist passiert dir fast nichts aber deinen Eltern werden wohl etwas merken.