13 Jahre e-scooter?

1 Antwort

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Prinzipiell wäre es zwar eine Ordnungswidrigkeit, aber vor vollendung Eures 14. Lebensjahres seid ihr noch nicht deliktfähig.

Die Polizei könnte Euch dann allerdings an Ort und Stelle die Weiterfahr untersagen, oder ggf. sogar die Fahrzeuge direkt vor Ort einziehen zur Abholung auf der Wache durch Eure Eltern.


Rasentraktor007  16.03.2024, 18:51
...aber vor vollendung Eures 14. Lebensjahres seid ihr noch nicht deliktfähig.

Das ist falsch:

Ab 7 Jahren ist man deliktsfähig, ab 14 Jahren ist man strafmündig.

Zivilrecht ≠ Strafrecht

Rasentraktor007  16.03.2024, 19:05
@Gnurfy

Mag sein, ändert aber trotzdem nichts daran, dass man schon Strafrecht und Zivilrecht voneinander unterscheiden können sollte.

Und Deliksfähigkeit hat mit Strafmündigkeit nunmal überhaupt nichts zu tun.

Gnurfy  16.03.2024, 18:38

Beachtet dann aber, dass Eure Eltern selbst dann eine OWI-Anzeige bekommen könnten, wenn sie Euch diese Fahrzeuge in fahrlässiger oder bewusster Weise zur Nutzung bereit stellten.