Welche strafe bekommt man wenn man jemanden grundlos anspuckt?

4 Antworten

Also um dem Blödsinn hier mal ein wenig gegenzusteuern.

Den Straftatbestand der KV gem. §223 erfüllt ein normales Anspucken NICHT! Es fehlt an der Erheblichkeitsschwelle. Es stellt weder eine körperliche Misshandlung noch eine Gesundheitsschädigung dar!

Sonit ist der Straftatbestand der KV nicht erfüllt! Anders sieht es aus wenn in der Spucke beispielsweise Auswurf mit kommt. Dann kann die Erheblichkeit gegeben sein. Ansonsten eine Beleidigung!

lg


Still  31.10.2021, 16:39

Seit Corona kann das aber durchaus anders bewertet werden.

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HfPol110  31.10.2021, 17:14
@Still

Das werden Gerichte entscheiden müssen. Stand jetzt ist ein Anspucken keine KV.

Wenn die Person aber weiß das sie COVID-19 hat, dann stimme ich dir zu.

Aber nur die abstrakte Vorstellung er könne infiziert sein, reicht m.M.n. nicht aus.

lg

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Still  31.10.2021, 17:18
@HfPol110

Die Ungewissheit des Angespuckten, ob er nun Corona bekommen hat oder nicht, dürfte durchaus Übelkeit hervorrufen.

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HfPol110  31.10.2021, 17:43
@Still

Naja, das sehe ich anders. Aber das werden Gerichte bestimmen bzw. schon bestimmt haben.

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Wenn es überhaupt verfolgt wird, gibt's eine kleine Geldstrafe.

Ansonsten womöglich Einstellung.

Es handelt sich um Körperverletzung.


HfPol110  31.10.2021, 15:57

Blödsinn. Keine Körperverletzung

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JohnWayne1106  31.10.2021, 20:00
@HfPol110

Doch!!!

Wer einen anderen Anspuckt, und beim Geschädigten Ekel auslöst hat Körperverletzung begangen.

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HfPol110  31.10.2021, 20:47
@JohnWayne1106

kannst du drehen und wenden wie du willst.

Eine körperliche Misshandlung ist jede üble, unangemessene Behandlung durch die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird.

Durch bloße anspucken ist die ehrheblichkeitsschwelle nicht erreicht. Das haben bereits Gerichte entschieden. Wie von mir beschrieben gilt dies nicht wenn Auswurf mit gespuckt wird.

Normales Anspucken ist keine KV!

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superseegers  31.10.2021, 22:12
@HfPol110

In Covid-Zeiten könnte das aber ganz anders gewertet werden als von Dir beschrieben.

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HfPol110  01.11.2021, 09:19
@superseegers

Ja, die Diskussion hatte ich auch schon mit @Still.

Das werden Gerichte entscheiden müssen, obwohl die Chance das die Person in dem Moment COVID hat und auch noch ansteckend ist, verschwindend gering ist. Aber es kann gut sein, das sie Gericht so entscheiden. Aber es war ja auch eine grundsätzliche Frage und nicht Corona bezogen.

lg😃

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JohnWayne1106  01.11.2021, 18:04
@HfPol110

Ich habe vor einem guten Jahr gelesen das jemand Angespuckt wurde, Corona bakahm und daran Starb...

Ungelogen!!!

Zu dieser Zeit war Corona aber auf Hochtouren...

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HfPol110  01.11.2021, 19:51
@JohnWayne1106

Ja wie gesagt, kann sein. Aber ist trotzdem kein Grund das anspucken direkt in die KV zu stecken.

lg

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