Darf ich jemanden anzeigen, der mich grundlos als Nazi bezeichnet hat?
Brauche ich da Zeugen ? Und was erwartet denjenigen für 'ne Strafe ?
11 Antworten
Das ist Beleidigung oder üble Nachrede (je nach dem, ob man dich als Nazi bezeichnet, oder die Person behauptet, du wärst ein Nazi). Versuchen kann man es ja mal. Zeugen sind eigentlich immer nützlich.
Übrigens:
Für die Beleidigung Nazi würde ich noch niemanden anzeigen, sondern den Typen anlächeln ob seiner grenzenlosen Beschränktheit...
Nur bei der üblen Nachrede würde ich dagegen angehen.
Warum fühlst Du Dich überhaupt davon angegriffen?
Fahr Dein Ego runter, denn dieses ist die Zielscheibe,
die sich gegen solche eigentlich leeren Worte wehren will.
Sage ihm, dass es sich nicht aufregen soll,
da es sowieso nichts bringt.
Wenn Du Dich kennst und weißt, Du bist kein Nazi,
dann kannst Du Dich zurücklehnen und entspannen.
Lass Dich von solchen verwirrten Menschen nichtz beirren.
Du weißt, dass dieser Mensch wahrscheinlich
nicht einmal mit sich selber klarkommt, richtig?
Lass ihn doch einfach in seiner Verblendung verweilen.
Hast Du diesen Menschen einmal gefragt, warum er glaubt,
dass Du angeblich ein sogenannter Nazi sein sollst?
Lass es sein.Der ganze Aufwand lohnt sich nicht und derjenige kommt mit einer Verwarnung davon.Ich ignoriere solche Dinge grundsätzlich.
Ich denke, es ist schon eine Beleidigung. Allerdings, wenn er das abstreitet Aussage gegen Aussage. Es heißt, dass jemand solange Unschuldig ist, bis seine Schuld bewiesen ist. Normalerweise brauchst du einen Zeugen oder einen anderen Beweis (keine Tonbandaufnahmen).
Die Strafe entscheidet der Richter von Fall zu Fall. Du brauchst seriöse Zeugen. Anonsten steht Aussage gegen Aussage.
Als Schöffe kann ich dir sagen: Es zählt nicht nur die Glaubwürdigkeit.
Warst du schon bei einer kompletten Gerichtsverhandlung dabei? Falls nicht: Mach das mal. Die meisten Verhandlungen im Erwachsenen-Strafrecht sind öffentlich. Da darf jeder rein und zuhören/zuschauen.
Ja, warum? Was soll denn zählen ausser der Glaubwürdigkeit?
Die Aktenlage! Bist wohl noch nie bei Gerichtsverhandlungen gewesen - oder?
Wir haben doch über die Bewertung von gegenteilig lautenden Zeugenaussagen diskutiert, nicht über sämtliche anderen Beweise. Dieser Aussage-gegen-Aussage-Quatsch kam schliesslich von dir.
Natürlich ist Aussage gegen Aussage und dann passiert eben nichts Quatsch. Hält der Richter ein Aussage für Glaubwürdiger als die andere, entscheidet er eben aufgrund dieser.
Nein. Er entscheidet auch auf Grundlage der Sach-/Aktenlage.
Was hat das jetzt mit deinem Aussage-gegen-Aussage-Käse zu tun?
"Aussage gegen Aussage" gibt es nur im Fernsehen. Tatsächlich zählt nur die Glaubwürditkeit. http://www.wetzlar-recht.de/fileadmin/dokumente/bender_ruppel_strafrecht.pdf