Darf ich jemanden anzeigen, der mich grundlos als Nazi bezeichnet hat?

11 Antworten

Das ist Beleidigung oder üble Nachrede (je nach dem, ob man dich als Nazi bezeichnet, oder die Person behauptet, du wärst ein Nazi). Versuchen kann man es ja mal. Zeugen sind eigentlich immer nützlich.

Übrigens:

Für die Beleidigung Nazi würde ich noch niemanden anzeigen, sondern den Typen anlächeln ob seiner grenzenlosen Beschränktheit...

Nur bei der üblen Nachrede würde ich dagegen angehen.

Lass es sein.Der ganze Aufwand lohnt sich nicht und derjenige kommt mit einer Verwarnung davon.Ich ignoriere solche Dinge grundsätzlich.

Ich denke, es ist schon eine Beleidigung. Allerdings, wenn er das abstreitet Aussage gegen Aussage. Es heißt, dass jemand solange Unschuldig ist, bis seine Schuld bewiesen ist. Normalerweise brauchst du einen Zeugen oder einen anderen Beweis (keine Tonbandaufnahmen).

Die Strafe entscheidet der Richter von Fall zu Fall. Du brauchst seriöse Zeugen. Anonsten steht Aussage gegen Aussage.


miboki  14.02.2014, 07:56

"Aussage gegen Aussage" gibt es nur im Fernsehen. Tatsächlich zählt nur die Glaubwürditkeit. http://www.wetzlar-recht.de/fileadmin/dokumente/bender_ruppel_strafrecht.pdf

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GoetheDresden  14.02.2014, 08:16
@miboki

Als Schöffe kann ich dir sagen: Es zählt nicht nur die Glaubwürdigkeit.

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GoetheDresden  14.02.2014, 12:20
@AanAllein

Warst du schon bei einer kompletten Gerichtsverhandlung dabei? Falls nicht: Mach das mal. Die meisten Verhandlungen im Erwachsenen-Strafrecht sind öffentlich. Da darf jeder rein und zuhören/zuschauen.

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AanAllein  18.02.2014, 12:43
@GoetheDresden

Wir haben doch über die Bewertung von gegenteilig lautenden Zeugenaussagen diskutiert, nicht über sämtliche anderen Beweise. Dieser Aussage-gegen-Aussage-Quatsch kam schliesslich von dir.

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AanAllein  19.02.2014, 10:26
@GoetheDresden

Natürlich ist Aussage gegen Aussage und dann passiert eben nichts Quatsch. Hält der Richter ein Aussage für Glaubwürdiger als die andere, entscheidet er eben aufgrund dieser.

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In Frage kommendes Delikt ist Beleidigung. Den Strafrahmen kann man hier sehen:

http://dejure.org/gesetze/StGB/185.html

Hingewiesen sei auf zwei Dinge:

Beleidigung ist ein Antragsdelikt, bloße Strafanzeige reicht nicht.

Zudem gibt es bei gegenseitigen Beleidigungen die Möglichkeit, dass der Richter nach § 199 StGB von der Bestrafung absieht.

Überhaupt darf man sich nicht allzuviel an Strafe erwarten. Was genau, hängt vom Alter des Täters, von der Person des Geschädigten, von den Einkommensverhältnissen des Täters und von der Gesamtsituation der Tat ab. Wenn ein gutverdiender Autofahrer bei einer Verkehrskontrolle Polizeibeamte als "Nazis" bezeichnet, kann ihnen das mehrere tausend Euro Strafe kosten. Wenn auf dem Schulhof ein Schüler das dem anderen um die Ohren haut, wird wahrscheinlich noch nicht mal Anklage erhoben.