Welche strafe bekomme ich wenn…?


14.05.2024, 12:27

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4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Zum einem wäre damit der Tatbestand der schweren Körperverletzung erfüllt wofür du entweder eine Strafe bzw. Schmerzensgeld an den geschädigten zahlen musst, im schlimmsten Fall könntest du dafür durchaus ins Gefängnis wandern. Man würde dich darüber hinaus auch von der Schule schmeißen.

wenn man auch einen vernünftigen Grund hat z.B. mir wurde gedroht und ich wurde von einer größeren Gruppe erniedrigt

Klar ist das sehr unangenehm und unfair wenn man so behandelt wird, absolut keine Frage! Allerdings kannst du nicht einfach ohne weiteres Selbstjustiz verüben!

Zumal ist der der als erstes losschlägt der gelackmeierte und im Strafverfahren der Schuldige!

Sollten Drohungen und erniedrigende Sprüche in deine Richtung ausgesprochen werden, hast du das volle Recht dieses Verhalten an den Schulrektor oder Klassenlehrer weiter zu geben bzw. sie darüber in Kenntnis zu setzen oder die Beleidigungen und Drohungen bei der Polizei zur Anzeige bringen!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Befasse mich viel mit dem Thema Recht.

Goodquestion25  15.05.2024, 04:03

Warum wird hier die schw. KV erfüllt?

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Dg31one  15.05.2024, 15:02
@Goodquestion25

Naja sobald du eine Person schlägst und im "Idealfall" auch noch ins K.O schlägst machst du dich der Körperverletzung schuldig! Zumal ein Schlag ins K.O sogar schwere Kopfverletzungen wie z.B eine Gehirnerschütterung zur Folge hat. Letzteres wäre eine schwere Körperverletzung!

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Goodquestion25  15.05.2024, 17:37
@Dg31one

Ja das mit dem Grundtatbestand der einfachen Körperverletzung ist mir bewusst. Aber unter welcher Nr. des §226 würdest du denn eine Gehirnerschütterung einordnen?
Nr.1 entfällt

Nr.2 entfällt

Nr.3 könnte ganz abstrakt theoretisch zutreffen, sofern eine geistige Behinderung aus der Gehirnerschütterung entstehen würde. Das ist aber ein bisschen sehr weit hergeholt.

Also in meinen Augen ist hier keine schwere Körperverletzung gem. §226 StGB gegeben.

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Dg31one  15.05.2024, 22:47
@Goodquestion25

Naja aber so ein Schlag auf den Hinterkopf bleibt oft nicht ohne!

Zumal man auch noch bedenken sollte das sich beim FS wegen den tagtäglichen Hänseleien ordentlich Wut und Hass angestaut hat und das es bei einen einzigen Schlag auf den Hinterkopf nicht bleiben würde sondern das ganze schlimmstenfalls ausrudern würde. Nicht selten verlieren Mobbingopfer die Beherrschung wenn sie den Mut zusammengefasst haben dem Peiniger endlich eine auszuwischen.

Bei meiner ältesten Schwester ist während ihrer Berufsschulzeit vor fast 2 Jahrzehnten mal ein ähnliches Szenario entstanden.

2 Jungs aus ihrer Klasse haben sich mal ordentlich in die Wolle gekriegt, da der eine Junge den anderen mit seiner Freundin betrogen hat und er das so wortlos nicht hinnehmen wollte.

Ende vom Lied ist, das der betrogene Junge den anderen in der Mittagspause bis zur Mensa heimlich aufgelauert ist und im ordentlich eine auf den Hinterkopf gebrettert hat und ihm anschließend mit beschuhten Fuß ins Gesicht trat. Der Junge fiel nach dem ersten Schlag sofort um und wurde bewusstlos.

Das ganze endete darin das er einen Schädelbasisbruch erlitten hat und danach mehrere Tage im Krankenhaus lag und nach dem ganzen Vorfall farbenblind wurde.

Der andere Junge musste sich wegen schwerer Körperverletzung verantworten und musste danach sogar für einige Monate in einer JVA seine Strafe verbüßen und musste sich auch zivilrechtlich verantworten und dem geschädigten Schmerzensgeld bezahlen.

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Goodquestion25  16.05.2024, 11:43
@Dg31one

Das sind ja aber reine Spekulationen.
Der FS spricht hierbei ja von K.O. schlagen und mehr nicht.

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Guten Tag!

Könnte eine gefährliche Körperverletzung nach § 224 Abs. 1 Nr. 3 und ggf. Nr. 5 StGB sein. Die Vorschrift sieht eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren vor. Der Strafrahmen gilt jedoch für das Erwachsenenstrafrecht. Im Jugendstrafrecht würde es entsprechend auf Jugendstrafe hinauslaufen.

Die Dauer der Freiheitsstrafe beziehungsweise Jugendstrafe entscheidet letztlich der Richter in seinem Ermessen, wenn das Hauptverfahren vor dem zuständigen Gericht eröffnet wird.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard


Goodquestion25  14.05.2024, 18:16

Kannst du vielleicht kurz erläutern, wieso Nr.3 und Nr.5?

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ChaosLeopard  14.05.2024, 18:43
@Goodquestion25

Nr. 3 verlangt einen hinterlistigen Überfall. Dieser liegt vor, wenn der Täter seine Absichten verdeckt und plötzlich bzw. unerwartet einen Ahnungslosen angreift, mit dem Ziel, die Abwehrmöglichkeiten des Opfers zu erschweren. Wäre bei einem Angriff von hinten, diesen K.O. zu schlagen, ohne Kenntnis des Opfers, durchaus gegeben. Der Sachverhalt des FS ist hierbei relativ kurz gehalten.

Nr. 5 ist hier sehr strittig. Eine lebensgefährdende Behandlung nach Nr. 5 liegt vor, wenn der Täter das Opfer in Lebensgefahr bringt. Kann man hier definitiv anzweifeln, lässt sich aber auch anders begründen.

Mit freundlichen Grüßen

CL

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Ich hoffe das du dann von der Schule fliegst und zusätzlich wegen Körperverletzung angezeigt wirst. Außerdem sollte der Geschädigte dich auch zivilrechtlich auf Schmerzensgeld verklagen.

Viel spaß!


Pas102843 
Fragesteller
 14.05.2024, 12:33

nicht groß urteilen wenn du den hintergrund nicht kennst

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FKK488  14.05.2024, 12:48
@Pas102843

Doch, denn es ist keineswegs gerechtfertigt! Wer sowas macht, muss auch bestraft werden.

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Also eine Anzeige wegen Körperverletzung aufjedenfall.


Pas102843 
Fragesteller
 14.05.2024, 12:22

und wenn es einen vernünftigen grund dafür gibt?

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Goodquestion25  14.05.2024, 13:09
@Pas102843

Kommt drauf an. Wann sollen diese Drohungen denn passiert sein? Und ist das k.o. schlagen die einzige Möglichkeit diese Drohungen sofort und endgültig zu beenden?

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Pas102843 
Fragesteller
 14.05.2024, 13:13
@Goodquestion25

das ist vergangenen freitag passiert ich würde gerne genauer ins detail gehen aber muss warten bis mein name geändert werden kann wegen anonymität

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