Welche Rechte habe ich in der Universität?

2 Antworten

Bei mündlichen Prüfungen muss ein zweiter Zeuge im Raum sein, damit es nicht Aussage gegen Aussage steht.

Ansonsten kann man nicht viel tun. Rechtlich gesehen darf man die Beurteilung nur anfechten, wenn die Durchführung falsch war (zum Beispiel weniger Zeit als angegeben). Unfaire Benotung kann man nicht anfechten, da die Beurteilung eigentlich ein Gutachten ist und der Prüfer damit ein Gutachter.

Ich war selber auch schon in der Situation, aus nicht-fachlichen Gründen durchgefallen zu sein (weil ich meine eigenen Worte genommen habe anstatt den Professor zu zitieren). Man ärgert sich, möchte etwas dagegen tun, und kann nicht.

Du kannst dich an die Studienvertretung wenden. Die kennen eventuell ein Schlupfloch (zum Beispiel wenn die Prüfungsordnung nicht eingehalten wurde). So gemein es ist: man kann nicht mehr tun.

Das steht in der *** Prüfungsordnung deiner Universität. RTFM!