Welche Maße darf ein LKFZ (Leichtkraftfahrzeug) haben?

2 Antworten

Die Maße findest du in EU-Richtlinie 168/2013:

Alle Fahrzeuge der Klasse L
(1) Länge ≤ 4 000 mm oder ≤ 3 000 mm für ein L6e-B-Fahrzeug oder ≤ 3 700 mm für ein L7e-C-Fahrzeug, und
(2) Breite: ≤ 2 000 mm, oder ≤ 1 000 mm für ein L1e-Fahrzeug, oder ≤ 1 500 mm für ein L6e-B- oder ein L7e-C-Fahrzeug und
(3) Höhe ≤ 2 500 mm und

Fahren darfst du alle Unterarten L6e.

L6e-A fällt hier raus, da ein Wohnmobil kein Quad ist, somit gelten die Maße für L6e-B: Länge unter 3 Meter, Breite unter 1,5m und Höhe unter 2,5m. Für einen Campingstuhl sollte das groß genug sein.

Das ist kein Leichtkraftrad sondern ein Kleinkraftrad (KKR). Dafür musst du mal in der FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) gucken. Da steht sowas drinne...


migebuff  21.11.2021, 09:58

Weder geht es um ein Leichtkraftrad oder Kleinkraftrad, noch ist die FZV die relevante Rechtsgrundlage.