Gesetzliche Betreuung?

2 Antworten

Als Betreuter hast du die Zügel in der Hand. Auf die Wünsche des Betreuten ist stets Rücksicht zu nehmen und nur wenn sie erkennbar seinem Wohl zuwiderlaufen, sind sie unbeachtlich.

Der Betreuer hat sich lediglich um deine rechtlichen Belange im Rahmen seiner Aufgabenkreise zu kümmern. Dazu zählt in deinem Fall auch die Vermögenssorge. Die Vermögenssorge umfasst nicht, dass der Betreuer jetzt jeden Monat für dich spart, sondern dass er dir nach Möglichkeiten von deinem Geld etwas gibt. Wenn du nicht sparen kannst, dann ist das halt so. Ertsmal ist der Lebensunterhalt zu decken..

Ist die Vermögenssorge ohne einen Einwilligungsvorbehalt angeordnet? Wenn ja, ist die Zuteilung eines wöchentlichen Taschengelds nur mit deinem Einverständnis möglich. Ansonsten ist dir Geld auf Verlangen auszuhändigen, soweit vorhanden.

Du kannst auch selbst zu deiner Bank gehen und Geld abheben. Die Vermögenssorge oder generell Betreuung heißt nicht, dass du nicht selbst auch handeln kannst. Du bist - wie du richtig feststellst - nicht entmündigt. Der Betreuer ist sogar gesetzlich verpflichtet dich zu eigenem rechtlichen Handeln zu ermutigen, damit die Gründe für die Betreuung evtl. wegfallen können.


Katjamaus0804 
Beitragsersteller
 11.09.2021, 07:47

Vielen Dank für die Antwort. Ich kann mit Geld umgehen schon immer, ich bin ja nicht auf dem Kopf gefallen. Der Betreuer wurde mir gegeben weil ich kaufsüchtig war. Leider haben die 60€für 8 Tage nicht gereicht ich muss essen kaufen für meine Katze sorgen leider bin ich Raucher und spritt für s Auto da ich aus gesundheitlichen Gründen zu Ärzten ständig muss. Ich stell mir nur die Frage warum hilft sie mir nicht will lieber sparen als das ich was zum essen habe. Ich hab keine unnötigen Sachen gekauft gehabt

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elmundoesloco  11.09.2021, 08:06
@Katjamaus0804

Dann scheint es doch einen Einwilligungsvorbehalt zu geben. Die Betreuung zu finanziellen Angelegenheiten anzordnen ist eines, aber wenn Kaufsucht im Spiel ist, dann meist nur mit Einwilligungsvorbehalt. In dem Beschluss den du vom Gericht bekommen hast steht drinnen, ab welchem Betrag du das OK von deinem Betreuer brauchst um etwas kaufen zu können. Mal als Hinweis: Der Einwilligungsvorbehalt gilt pro Rechtsgeschäft.

Nochmal: Der Betreuer hat alles zum Wohl seines Betreuten zu unternehmen. Primär ist der Lebensunterhalt zu decken. Wenn noch Geld vorhanden ist und nicht benötigt wird, dann darf der Betreuer das sparen, sonst nicht.

Der Betreuer hat auch die Gesundheitsfürsorge und darf dir schließlich nicht das Rauchen verbieten, selbst wenn der Arzt sagt, dass jede Kippe die letzte sein könnte..

Sprich mit deiner Betreuerin und wenn das nichts bringt, dann wende dich an das Betreuungsgericht..

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Ist rechtens, genau dafür ist der Betreuer da.

Du musst lernen, mit dem Budget hinzukommen.

Für diesmal red mit ihr, aber demnächst halt Dich dran.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

elmundoesloco  11.09.2021, 07:34

Nein, das ist absolut nicht rechtens...

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Miriloyale  09.10.2022, 07:20

Ich hoffe das sie in dem Beruf nicht tätig sind so was wie sie müsste man in Therapie stecken ..sie wissen über Haupt nichts mit ihrer Respektlosigkeit ihnen gehts einfach nur zu gut und sie wissen überhaupt nichts von leid und Verzweiflung sie sind in meinen Augen nicht mal der rede wert … 1. Besitzen sie überhaupt keine ideale Schlussfolgerung sie sind nur aufs Geld aus .. 2 hoffe ich das sie keine Kinder haben .. und wenn ja hoffe ich das sie schnell erkennen das sie ein unmögliches unmögliches dreckiges Verhalten an den Tag legen .. und zu meiner Enttäuschung Zweifel ich echt an unserem System.. und falls Sie wissen wollen warum ich so direkt bin .. weil es Dinge im Leben gibt die müssen einfach gesagt sein ….🤨

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