Welche Geschwindigkeitsbeschränkung muss man auf kraftfahrstraßen einhalten?

8 Antworten

Bzgl. Geschwindigkeit auf Kraftfahrstraßen gilt:

Das Kraftfahrzeug muss bauartbedingt eine Höchstgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h haben, was jedoch nicht bedeutet, dass immer mindestens 60 km/h gefahren werden müssen. Beispiel: Im Nebel mit Sichtweite weniger als 50 m darf höchstens 50 km/h gefahren werden.

Ansonsten gilt so ziemlich das gleiche wie auf anderen Straßen auch:

  • Außerorts: höchstens 100 km/h; Innerorts: höchstens 50 km/h;
    Ausnahme: Wenn eine bauliche Trennung zwischen Fahrstreifen unterschiedlicher Fahrtrichtung vorhanden ist (was auf den meisten Kraftfahrstraßen der Fall ist), so gilt diese allgemeine Beschränkung auf 100 km/h bzw. 50 km/h nicht. Es darf dann also so schnell gefahren werden wie man möchte/kann, solange nicht durch Verkehrszeichen eine andere Höchstgeschwindigkeit angeordnet wird oder du andere Verkehrsteilnehmer gefährdest bzw. unnötig behinderst. Eine Richtgeschwindigkeit von ca. 130 km/h wird dann jedoch empfohlen.
  • Es können mittels Zeichen (Schildern) gegebenfalls Höchst- oder auch Mindestgeschwindigkeiten angeordnet werden
  • Je nach Sichtverhältnissen und Straßenzustand muss die Geschwindigkeit angepasst werden, damit du dich oder andere nicht gefährdest. 
  • Wenn du LKW bzw. Bus fährst oder mit Anhänger unterwegs bist, musst du dich gegebenenfalls an eine Geschwindigkeitsbegrenzung nach § 18 (5) StVO halten.

Das ist so ziemlich alles, was mir dazu im Moment einfällt. Ich denke ich habe das meiste damit abgedeckt.


Eichbaum1963  19.09.2016, 22:08

Jo, so isses, bis auf: "Das Kraftfahrzeug muss bauartbedingt eine Höchstgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h haben,..."

Lt. StVO aber nicht "mindestens" sondern mehr als 60 km/h. ;)

Aber dennoch gute Antwort! DH!

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mihisu  19.09.2016, 22:12
@Eichbaum1963

Da hast du natürlich recht. Es müsste "mehr als", statt "mindestens" heißen. Danke für den Hinweis.

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§18 StVO gibt für PKW keine Einschränkungen vor wenn die entsprechenden Bedingungen nach Abs.5 erfüllt sind, demnach darf so schnell gefahren werden wie man möchte.

Sind die Bedingungen nicht erfüllt dann gilt 100km/h, gibt es eine andere Geschwindigkeitsbegrenzung dann gilt diese.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Fakten sind stärker als Meinungen

Min 60 bzw. Max 130 KM/H  auch wen sie durch Städte verläuft den sie ist Bauartlich getrennt den da gibt es weder Kreuzungen noch Ampeln darum wen erlaubt 130 KM/H Schilder Zeigen an Anfang und Ende der KFS

Als Kraftfahrstraße (umgangssprachlich auch Schnellstraße oder Schnellverkehrsstraßegenannt) wird in Deutschland eine Autostraße bezeichnet. Sie ist eine öffentliche Straße, die ausschließlich für Kraftfahrzeuge bestimmt ist, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h überschreitet und die maximal vier Meter hoch und 2,55 m (Kühlfahrzeuge 2,6 m) breit sind (§ 18 Straßenverkehrs-Ordnung StVO).

Der Begriff "Schnellstraße" ist nur umgangssprachlich und existiert in der StVO überhaupt nicht. Auch nennt man Straßen außerorts häufig "Landstraßen", obwohl es sich um Kreisstraßen oder Bundesstraßen handelt.
Für die Höchstgeschwindigkeit gelten zunächst mal außerorts 100 km/h. Davon gibt es genau 3 Ausnahmen:

1. Autobahn.

2. Bauliche Trennung (z.B. Leitplnake) zwischen deiner Richtung und dem Gegenverkehr.

3. Mindestens zwei markierte Fahrstreifen für jede Richtung, also insg. mind. 4 Fahrstreifen.

In diesen 3 Fällen gilt die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h (natürlich nur, wenn nicht durch Verkehrszeichen eine niedrigere Geschw. angeordnet wird).

Anfang KFS - (Auto, Führerschein) Ende KFS - (Auto, Führerschein)

Es dürfen nur Fz fahren, die bauartbedingt schneller als 60 fahren können.

Alle ;-)

Wenn nichts anderes angegeben ist, außerorts 100 und innerorts 50