Welche Folgen hat das wenn man etwas falsches in den Lebenslauf schreibt?
Wenn ich z.b schreibe, dass ich nur einmal mein Studiengang gewechselt habe statt zweimal. Könnte sowas auffliegen? Welche Folgen hat das? Ich hab 2 Semester Maschinenbau, 1 Semester Bwl und 1 Semester Jura studiert. Könnte ich das eine Semester Jura einfach nicht angeben?
8 Antworten
Es würde wahrscheinlich nicht raus kommen, wenn doch wäre das aber ein Anhaltspunkt dafür, dass auch andere Angaben nicht stimmen. Zusätzlich ist damit eine fristlose Kündigung gerechtfertigt und wenn du Pech hast folgt auch gleich noch die Anzeige wegen Urkundenfälschung. (Dein unterschriebener Lebenslauf ist nämlich eine solche Urkunde...)
Gib es an und gut ist. Wenn du dein aktuelles Studium beendest interessiert es eh niemanden mehr wie oft du gewechselt hast.
Hast du denn nun die Uni "abgebrochen" und bewirbst dich für eine Ausbildung oder Job?
Es kommt die Frage auf, was in dem Jahr passiert ist, wenn du Jura nicht angibst, dann hast du ein Jahr Lücke...
Ansonsten intersssiert es keinen, wenn du irgdnwann ein Jahr Jura studiert hast und nun ein abgeschlossenes Studium oder ausbildung hast, das gibt nur Chaos im Lebenslauf, da gäbe ich dandy100 Recht.
Du kannst die zwei Jahre (BWL /Jura) ansonsten auch irgendwie zusammenfassen.
Der Lebenslauf soll natürlich lückenlos und nachvollziehbar sein.
Eine offensichtliche Falschaussage kann später als "Täuschung" ausgelegt werden. Das würde einen Vertrauensverlust bedeuten.
Wenn du einmal in einem Beruf Fuß gefasst hast, interessiert das später niemanden mehr. Dann will man nur noch wissen was du kannst und NICHT, warum du Jahre vorher ein Studium nicht beendet hast.
Könnte ich das eine Semester Jura einfach nicht angeben?
Ja, natürlich, es ist nicht von Bedeutung, ob Du ein Semester Jura studiert hast oder nicht.
In einem Lebenslauf muss man nicht alles angeben, was man alles im Leben mal gemacht hat, man darf nur nichts dazu erfinden, weglassen kann man, was man will.
Klar, aber das ist dann sein Problem, er hat nur gefragt, ob er das darf und natürlich darf er.
Kein Mensch ist verpflichtet, sein gesamtes Leben auszubreiten.
Nachdem Dich vermutlich niemand genau deswegen eingestellt hat, weil Du noch nie irgendwas mit Jura zu tun hattest, ist das Verschweigen dieses angefangenen Studiums rechtlich unproblematisch.
Pass aber auf, was Du stattdessen angibst, um die Lücke zu füllen! Man darf die Wahrheit ein bisschen dehnen, aber nicht komplett verbiegen.
Ein Semester Jura nicht zu erwähnen, ist aber keine Falschaussage - eine Falsch aussage ist etwas, was nicht stimmt und nicht etwas, was man einfach nur weglässt.
Ein Lebenslauf muss keineswegs lückenlos sein und niemand ist verpflichtet, sein gesamtes Leben auszubreiten und jede Tätigkeit zu erwähnen, die er mal ausgeübt hat