Welche es rechtliche Folgen gibt, wenn man etwas aber nicht wahr in seinem Lebenslauf schreibt und der AG das herausfindet?

2 Antworten

Wenn du Angaben zu deiner Schul- und Berufsausbildung oder anderen Beschäftigungen im Lebenslauf änderst, müssen ja auch die entsprechenden Zeugnisse verändert werden. Das hat dann nichts mehr mit Falschangaben auf dem Lebenslauf zu tun, sondern Urkundenfälschung von Zeugnissen.

Schreibst du jedoch bloß andere Angaben auf den Lebenslauf, als man es den Zeugnissen entnehmen kann, landet die Bewerbung im Müll.

Geht es darum, dass du deine Fähigkeiten subjektiv darstellen möchtest, kannst du von dir gern behaupten, ein Profi am Schweißgerät zu sein. Bei Subjektivangaben kann man höchstens eine mangelnde Selbsteinschätzung unterstellen.


uhyrius  16.11.2023, 10:17

Wie stark darf diese Subjektivangabe abweichen? Darf ich z.B. sagen, ich kann perfekt Chinesisch, auch wenn ich kein einziges Wort weiß? (Das einzige was ich weiß, ist das Zeichen für "Mensch", aber nicht die Aussprache dessen)

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FinisTerrae  16.11.2023, 10:19
@uhyrius

Es kommt darauf an, ob es von Relevanz ist. Besetzt du eine Stelle wo Chinesisch unwichtig ist, spielt es keine Rolle, ob du es tatsächlich kannst oder nicht. Besetzt du eine Stelle, wo Chinesisch eine Relevanz hast und du sprichst es am Ende des Tages nicht, wirst du in der Probezeit sowieso gekündigt.

Wenn man nur ein Zeichen kennt und von sich behauptet, dass man überhaupt chinesisch spricht, geht über eine fehlerhafte subjektive Einschätzung hinaus und wird eher als arglistige Täuschung wahrgenommen. In dem Fall kann auch die fristlose drohen.

Wenn du dich nahezu flüssig mit einem chinesen Smalltalk betreiben kannst und du bewertest diese Befähigung als "sehr gut" , kann man dir keinen Fehler unterstellen, wenngleich es nicht zutrifft.

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Fristlose Kündigung.

Jenachdem wie schwerwiegend die Lüge/Fälschung ist, kann zusätzlich auch eine Strafanzeige folgen.