125ccm mit 15 AM Führerschein?! (gedrosselt)

4 Antworten

Hallo paul

Heii, ich würde gern mit 15 AM Führerschein machen.

machen oder schon fahren?

wenn du fahren meinst dann musst du dafür in Sachsen-Anhalt, Sachsen oder Thüringen wohnen, dann darfst du schon mit 14,5 Jahren den Schein anfangen zu machen.

Einige sage man kann schon denn A1 mit 15 machen

machen schon, aber den bekommst du erst mit 16 Jahren ausgehändigt.

Mit der theoretischen Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Mindestalter begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

siehe auch folgenden Link:

http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Kl_Motorrad_neu.htm

aber erst nur 50ccm fahren aber dann ab 16 125ccm. Stimmt das?

NEIN

der AM geht bis 50ccm und der A1 bis 125ccm

sind zwei verschiedene Führerscheinklassen

Nein stimmt so nicht, mit 15 darf man Mofa fahren (50ccm und 25km/h) und mit 16 dann entweder AM (50ccm und 45/h) oder A1 (125ccm offen). Man kann zwar ein paar Monate vor seinem Geburtstag mit der Fahrschule anfangen (dauert ja ne Zeit so ein Schein :D), aber man darf erst ab seinem Geburtstag fahren und auch nur das, was mit dem Schein erlaubt ist, also nicht mit 15 A1 machen, aber "nur langsam fahren" ;) AM ist mittlerweile Sinnlos, da man ab 16 auch A1 machen kann, der kostet nicht viel mehr, aber man darf 125er fahren, statt gedrosselte 50er.

Gruß Philipp!


ginatilan  26.09.2014, 17:20
, der kostet nicht viel mehr,

das doppelte

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http://www.tuev-nord.de/de/fuehrerscheinklassen/klassen-a-a1-m-8714.htm Nein. Der A1 Führerschein ist ab 16. zu meiner Zeit musste noch auf 80km/h gedrosselt werden. Aber Mofa kannst du fahren. Aber dafür einen Führerschein machen. Dann warte doch und mache den A1.


ginatilan  26.09.2014, 17:21
Aber dafür einen Führerschein machen.

nö, eine Prüfbescheinigung (was kein Führerschein oder Fahrerlaubnis im Sinne der FeV ist)

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Das wäre mir neu. Den darfst du zu 99% Sicherheit erst mit 16 abschließen. Und erst mit 15,5 Jahren anfangen!


cat64k  26.09.2014, 17:22

leider ist deine Antwort komplett falsch.

die Praktische Prüfung darf man 1 Monat vor erreichen des Mindestalters für die jeweilige Fahrzeugklasse machen.

Fahren darf man allerdings erst, wenn man den Führerschein in den Händen hält ;-)

und nirgendwo ist gesetzlich vorgeschrieben, wann man mit dem Führerschein anfangen darf.

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Dicky96  26.09.2014, 17:24
@cat64k

Sorry, dann bin ich also falsch, ich habs nur immer so gelesen und gehört, dass man also ein halbes Jahr vorher anfangen darf, aber eigentlich sollte man zu dem Thema auch im WWW was entsprechendes finden, da bin ich mir sicher, sorry also!

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cat64k  26.09.2014, 17:28
@Dicky96

Naja gesetzlich vorgeschrieben ist:

theoretische Prüfung - frühestens 3 monate vor erreichen des Mindestalters praktische Prüfung - frühestens 1 Monat vor erreichen des Mindestalters

und fahren wenn man den Führerschein in den Händen hält.

Nur die Fahrschulen werden i. d. Regel vor einem halben Jahr vorher mit der Ausbildung nicht anfangen, da es einfach keinen wirklichen sinn macht, wenn man mehr als 1 Jahr vorher mit dem Führerschein anfängt.

Nachzulesen ist das ganze in der Fahrerlaubnisverordnung FeV

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