Welche Auflagen muss ich befolgen um einen American Stafford zu halten?

4 Antworten

Kommt zum einem darauf an wo du lebst. Bei uns müssen Listenhunde vor der Anschaffung genehmigt werden, hier müsste ich zu meinem Bezirksamt gehen und dort eine genehmigung der Rasse einholen.
Die Listenhunde werden in drei Gruppen eingeteilt, eben Gruppe 1-3.
Gruppe 3 Hunde sind Rassen die man mit einem regelmäßigem Wesenstest von der Haltung für Listenhunde befreien kann, also Maulkorbpflicht usw.
American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und jegliche Kreuzungen aus diesen Rassen gehören hier zur Gruppe 1 und dürfen nur mit einer genehmigung gehalten werden, zu der noch einige Auflagen gehören und es gilt eine Leinenpflicht- so wie Maukorbpflicht im öffentlichem Raum.

Das hier wären z.B. die Haltungsbedingungen die wir hier einhalten müssten bei Listenhunden.

  • Die Haltung von gefährlichen Hunden ist nur mit Erlaubnis der Behörde möglich.
  • Die Erlaubnis ist abhängig von einem besonderen Interesse an der Haltung und der Zuverlässigkeit im Umgang mit gefährlichen Hunden.
  • Für die Erlaubnis muss der Hund operativ kastriert sein, eine Haftpflichtversicherung vorliegen, der Hund mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein und eine von der zuständigen Behörde anerkannte Hundeschule besucht haben. Zudem muss eine Haftpflichtversicherung vorliegen.
  • Weiterhin muss der Halter für die Erlaubnis volljährig sein, ein Gesundheits- und Führungszeugnis vorlegen, regelmäßig an Schulungsveranstaltungen teilnehmen und der Hund darf nicht aus illegaler Haltung (verbotene Zucht; illegale Einfuhr) stammen.
  • Gefährliche Hunde müssen ausbruchssicher untergebracht werden.
  • Gefährliche Hunde dürfen nur an Personen zur Aufsicht übergeben werden, die gemäß des Gesetzes die geeignete Zuverlässigkeit aufweisen.
  • Außerhalb der Wohnung/des Grundstücks gilt für gefährliche Hunde eine Maulkorb- und Leinenpflicht (max. 2 Meter lang in Einkaufszentren, Fußgängerzonen, auf Straßen und Plätzen mit hohem Menschenaufkommen, bei öffentlichen Versammlungen oder Veranstaltungen, in der Nähe von Schulen, Spielplätzen, Kinder- und Jungeneinrichtungen)
  • Auf einem eingefriedeten Grundstück dürfen gefährliche Hunde nur mit der Zustimmung des Inhabers/der Inhaberin ohne Maulkorb bzw. Leine geführt werden.
  • Jeder Hund muss fälschungssicher mit einem Mikrochip gekennzeichnet und im zentralen Register angemeldet werden.
  • Es muss eine Haftpflichtversicherung für Schäden, die durch den Hund entstehen, abgeschlossen werden (Deckungssumme mind. 1 Million Euro).

Unabhängig von diesen Regelungen ist diese Rasse aber absolut nichts für Unerfahrene oder Unsichere Halter und sollte niemals als Ersthund angeschafft werden.

Abgesehen von den Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes kann dir eigentlich nur deine Gemeinde eine verlässliche Aussage geben. Es kann jede Gemeinde unterschiedliche Rassen listen. Also ruf bei der Stadt an und erkundige dich am besten dort.

Sie meine Antwort bei deiner anderen Frage .... die Haltungsgenehmigung scheitert allerdings in den meisten Fällen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Problemhunde finden bei mir ein Heim/Pflegestelle