Welche Aufgaben hat der Bundespräsident?

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Da muss man etwas weiter ausholen, denn zumeist wird das Amt für überflüssig erachtet, weil der Bundespräsident angeblich nur ein "Grüßaugust" sei und keine Macht habe.

Der Bundespräsident - und das ist das Grundlegende! - ist eine laut Verfassung unabhängige Staatsgewalt. Niemand kann bzw. darf dem Bundespräsident bei der Ausübung seines Amtes Befehle erteilen, sondern der Bundespräsident übt seine Rechte und Pflichten in eigener Verantwortung aus. Insofern hat er alle "Macht", die ihm das Grundgesetz, unsere Verfassung, verleiht! Zu behaupten, dass er keine "Macht" habe, ist also falsch!

Der Bundespräsident repräsentiert Deutschland als Staat im In- und Ausland. Er ist das Staatsoberhaupt, alle diplomatischen Vertreter/Botschafter anderer Länder müssen sich persönlich beim Bundespräsidenten akkreditieren.

Der Bundespräsident vertritt die Bundesrepublik völkerrechtlich. Verträge der Bundesrepublik mit anderen Ländern, die in Form eines Bundesgesetzes beschlossen werden müssen, sind ohne Mitwirkung, sprich: ohne Unterzeichnung des Bundespräsidenten nicht rechtsgültig.

Das betrifft übrigens jedes Bundesgesetz, das Bundestag und Bundesrat beschließen. Der Bundespräsident ist befugt, jedes beschlossene Gesetz auf seine Verfassungsmäßigkeit zu prüfen, und er hat die Macht, es ggf. durch Unterschriftsverweigerung zurückzuweisen oder/und durch das Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen.

Als Staatsoberhaupt steht er über der aktuellen Tagespolitik, in die er sich nur selten einmischt. Aber er hat das Recht, über alle (tages-)politischen Vorhaben und Handlungen der Regierung informiert zu werden. Dadurch, dass er in ständigem Kontakt mit der Regierung, besonders dem Kanzler als eigentlichem Leiter der Politik, aber auch mit den (führenden) Politikern der im Bundestag vertretenen Parteien steht, kann er in den zahlreichen Gesprächen politischen Einfluss nehmen, wenn auch nichts befehlen. Aber das kann selbst der Kanzler nicht! Immerhin darf der Bundespräsident mahnen und warnen und - was heutige konstitutionelle Monarchen nur selten wagen können - in öffentlichen Reden auch Kritik an der Politik der Regierung und der Parteipolitiker üben. Daher sind seine Reden für politisch interessierte und informierte Bürger von Wichtigkeit.

In bestimmten politischen Situationen entscheidet der Bundespräsident, ob der Bundestag aufgelöst wird oder nicht. Nach einer Bundestagswahl schlägt er dem Bundestag eine Persönlichkeit für das Amt des Kanzlers vor. Besonders in Zeiten mit unklaren Mehrheitsverhältnissen kommt dem Bundespräsidenten damit eine wichtige Funktion zu, nämlich die Regierbarkeit des Landes zu ermöglichen. Auch ernennt der Bundespräsident auf Vorschlag des Kanzlers die Minister - es gab Bundespräsidenten, die Ministerkandidaten abgelehnt haben. Der Bundespräsident hat daher die Macht, Einfluss auf die Zusammensetzung der Regierung zu nehmen.

Fazit: Der Bundespräsident gehört zu den Staatsorganen, die die Arbeit der Regierung und des Gesetzgebers, des Bundestages, überwacht, ggf. durch Zustimmungsverweigerung zu Gesetzen korrigiert und politischen Einfluss nehmen kann! Er hat also durchaus "Macht" und ist ein wichtiges, unverzichtbares Staatsorgan unseres Landes!

MfG

Arnold

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ich arbeite als Historiker.

Ich frag mich was manche Leute in der Schule gelernt haben! In jeder deutschen Schule sollte man eigentlich soetwas beigebracht bekommen haben... (Zumindest wenn du in Deutschland aufgewachsen bist.)

https://www.bundestag.de/service/glossar/B/bundespraes/245354

Ps. Solltest du noch mehr Fragen dieser Art haben. Der Link führt zur offiziellen Seite des deutschen Bundestages! Dort sollten dir solche Fragen beantwortet werden...

Hallo,

Staatsbesuche (s. China und Frankreich), Unterschreiben von Gesetzen, die Bundeskanzlerin und die von ihr bestimmten Minister ernennen.

MfG

Steven Armstrong