Welche Auffassungen zu Investiturstreit vertreten Papst Gregor und Heinrich IV?

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Nun, in aller Kürze: es ging bei der Auseinandersetzung zwischen Papst und Kaiser um die grundsätzliche Frage, wer in der Welt die (Vor)Macht haben sollte, der Papst oder der Kaiser.

Der Papst war der Ansicht, dass er nicht nur in geistlich-religiösen Angelegenheiten bestimmen konnte, sondern auch das letzte Wort in weltlichen Dingen haben müsse. Er berief sich dabei auf seine Stellung als Nachfolger des Apostels Petrus, das er mit dem Willen Gottes erhalten habe, aber auch auf sein Recht, den Kaiser zu krönen und damit in seinem Amt zu bestätigen. Weil alle Monarchen in Europa von kirchlichen Würdenträgern gesalbt und gekrönt wurden, beanspruchte der Papst das Recht, unwürdige Monarchen auch abzusetzen und seine Untertanen von ihren Treueiden zu entbinden.

Dagegen war auch der Kaiser der Ansicht, dass er mit dem Willen Gottes in seine Stellung gekommen sei. Er hielt sich als gleichrangig mit dem Papst, wobei er die Aufgaben des Papstes in der Bewältigung der geistllichen Angelegenheiten, die Aufgaben des Kaisers in der Bewältigung der weltlichen Regierungsaufgaben sah. Beide Gewalten sollten einvernehmlich zusammenwirken, nicht streiten oder in die Aufgabenbereiche der jeweils anderen Gewalt eingreifen. Durch das Vorgehen des Papstes wurde diese Einvernehmlichkeit beider Gewalten zerstört. Der Kaiser geriet in Gefahr, sich auch politisch dem Machtanspruch des Papstes unterwerfen zu müssen.

Mit der Argumentation des Kaisers bzw. seiner Berater wurden die Grundlagen für eine Entwicklung gelegt, die zur Trennung von Staat und Kirche geführt hat, die für uns heute selbstverständlich ist.

Der Streit zwischen Papst und Kaiser entzündete sich am Recht der Bischofswahl bzw. -einsetzung. Im Heiligen Römischen Reich waren Bischöfe nicht nur hohe Geistliche, sondern aufgrund der großen Besitztümer der Bistümer auch Landesherren. Daher war dem Kaiser daran gelegen, dass die großen, mächtigen Bistümer nur in die Hände von Personen gelangten, die ihm treu ergeben waren. Daher nahm der Kaiser auf die Auswahl der zukünftigen Bischöfe Einfluss, die Gewählten oder von ihm Gewünschten belehnte er, indem er ihnen die geistlichen Zeichen ihrer Bischofswürde, Ring und Bischofsstab, übergab, mit den weltlichen Ländereien und ließ sich von den neuen Bischöfen als nun auch weltlichen Landesherren den Lehnseid leisten. Der Papst lehnte diese symbolische Vermischung von Geistlichem und Weltlichem strikt ab; auch wollte er selbst Einfluss auf die Wahlen nehmen und nur ihm treu ergebene Personen als Bischöfe sehen. Der Kaiser sollte keinen Einfluss auf die Besetzung der Bistümer mehr haben, weil die Bischofswahl eine rein kirchliche Angelegenheit sei. Der Papst lehnte die Belehnung des Bischofs durch den Kaiser mit Ring und Bischofsstab ab und verlangte vom Kaiser das Zugeständnis, dass ein gewählter Bischof automatisch auch die Ländereien seines Bistums besitzen müsse.

Der ganze Streit wurde 1122 mit dem Wormser Konkordat beigelegt. Zwar durften der Kaiser oder seine Abgeordneten bei einer Bischofswahl anwesend sein, doch musste die Wahl frei und nach den kirchlichen Vorschriften erfolgen. Zwar erfolgte weiterhin eine weltliche Belehnung, aber nur noch mit einem weltlichen Zeichen, dem Szepter, nicht mehr mit den geistlichen Attributen von Ring und Bischofsstab. Nur in sehr seltenen Fällen haben Kaiser die Belehnung verweigern bzw. hinausgezögern können

MfG

Arnold

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ich arbeite als Historiker.