Weiterleiten von fotos?
Ich habe per whats app ein Hundebild von meiner Freundin zugeschickt bekommen! Ich habe dieses Bild in meiner Freude ,ohne sie um Erlaubnis zu fragen, an mir bekannte andere whatsappnutzer geschickt! Sie fühlt sich übergangen, dreist und respektlos von mir behandelt! Ich bin verzweifelt!
5 Antworten
Hallo..Ja das war auch nicht klug von dir,denn die Bilder von Ihr sind Urheberrechtlich geschützt da es ihr Hund ist .
LG Sky 🌈
Ob der Hund ihrer ist oder nicht spielt tatsächlich keine rolle. Uhrenheberrechtlich geschützt sind sie weil sie die Fotos gemacht hat.
Auf dem Bild ist nur der Hund, der neu aus dem Tierschutz zu ihr kommt und für den ich auch mitsorgen werde!
Klar hättest du sie fragen können. Aber es handelt sich hier um ein simples Bild eines Tieres und nicht pornografische Sachen oder was verbotenes. Es ist deine Sache und ich möchte nichts schlecht reden, aber du solltest dir ernsthaft Gedanken über eure Freundschaft machen, wenn sie schon bei simplen Tier Bildern ein richtiges Fass aufmacht. Da stellt sich die Frage, ob sie auch bei einem weitergeleiteten Bild, zum Beispiel eine Halskette, genauso austickt.
Danke für Deine Antwort, es geht ihr darum, immer gefragt zu werden ansonsten bin ich nach ihrer Meinung übergriffig!
Halte dich fern von ihr.
Jemand der daraus ein "Weltuntergangsdrama" macht ist auf Streit aus und kommt ohne Konflikte nicht aus.
Es handelt sich um Hundebilder und nicht um irgendwelche Nacktfotos oder Portraitfotos von ihr.
Grundsätzlich darfst du das solange du es nicht veröffentlichst(dazu zählen auch größere WhatsApp Gruppen usw) sondern nur Freunden schickst. Das fällt unter Privatkopie rechtlich.
Es geht darum, dass sie sich respektlos und dreist von mir behandelt fühlt und ich ihrer Ansicht nach übergriffig war! Sie will mir nun keine Bilder mehr schicken!
Ja, es waren Freunde , die mir aber nicht persönlich bekannt sind ,sondern nur durch whatsappkontakte!
Wie viele denn?
Gerichte haben in der Vergangenheit gesagt bis zu etwa 7 Kopien sind okay, aber das war in den 80ern oder 90ern, heute konnten Gerichte auch mal anderer Meinung sein.
Tja, du fühlst dich hoffentlich schlecht.
Theoretisch könnte sie sogar eine Zivilklage anstreben.
Es geht nicht um diese Frage, ob ich es darf! Es ist rechtlich erlaubt, Privatkopien an Privatpersonen zu senden ( 2) Es geht darum , dass ich sie hätte um Erlaubnis fragen müssen, da sie meine Handlung" als übergriffig und dreist" betrachtet!
Es war ein Bild von einem Tierschutzhund, der bald zu ihr zieht und für den ich auch mitsorgen werde! Es war kein Foto von ihr!
Es waren 2 WhatsApp app Freunde!