Weihnachtsgeld trotz Elternzeit?

1 Antwort

Ja ...

... Berechnungsgrundlage = 0, ergo ist die Höhe des Weihnachtsgeldes ebenfalls 0

.

Bemessungsgrundlage für die Jahressonderzahlung
Bemessungsgrundlage für die Jahressonderzahlung ist das  durchschnittlich gezahlte Entgelt in den Monaten Juli, August und September.