weideunfall - hengst deckt stute - wer hat anrecht auf das fohlen?
Hallo, ich hoffe mir kann vielleicht jemand helfen, ich habe folgendes problem: ich habe eine junge Stute (4 Jahre), sie steht mit ihrer Mutter und ihrer kleinen Schwester in einer Herde. Der kleine Burder und der Vater stehen am selben Stall, natürlich abgetrennt von einander. Letztes Jahr an Vatertag ist es jedoch passiert das alle Pferde einen kleinen ungewollten Ausflug unternahmen. Naja wir haben uns nichts weiter dabei gedacht, meine Stute hatte keinerlei Spuren die auf einen Deckvorgang hindeuteten, Ihre Mutter wurde gedeckt. Verlor das Fohlen aber einige Wochen später. Meine Stute rosste fröhlich vor sich hin und wir gingen alle davon aus dass nicht passiert sei, Jedoch kam jetzt herraus das sie doch trächtig ist. DAs fohlen erwarten wir in den nächsten 4 Wochen. Jetzt zu meinem Problem 1. ist der Vermutliche Erzeuger des Fohlens der Vater meiner Stute. 2. Wer hat anrecht und das Bestiimmungsrecht des Fohlens?! Die Hengsthalterin sagt sie hat auch anspruch darauf und mitentscheidungsrecht. Wer darf entscheiden was mit dem Fohlen passiert? Kann ich für das Fohlen trotz der Inzucht Papiere beantragen? und kann/darf ich es Verkaufen?
Ich hoffe mir kann jemand meine fragen beantworten. Vielen Dank schon mal.
7 Antworten
erstens: das fohlen gehört dem besitzer der stute. die besitzerin des hengstes hat kein mitbestimmungsrecht. sonst könnte man ja absichtlich mal den hengst freilassen und andere leute zu unfreiwilligen züchtern werden lassen...
zweitens: mittels gentest lässt sich feststellen, welcher hengst der vater ist.
drittens: bei einem nicht gekörten hengst bekommt das fohlen keine papiere.
viertens: wenn der hengst in den bereich der stuten eingedrungen ist, also nicht die stuten, sondern nur die hengste abgehauen waren, darf derjenige sozusagen alimente zahlen. du hast mehrkosten und einen "nutzungsausfall" der stute.
ein mitbestimmungsrecht hat die hengstbesitzerin nicht. übrigens: ein "hengsthalter" ist fachbegrifflich jemand, der ein gekörtes und für die zucht zugelassenes vatertier besitzt ansonsten ist es ein hengstbesichtzer.
Also ich würde mich da Mal beim zuständigem Zuchtverband erkundigen.
Wem das Fohlen dann gehört kann ich dir leider nicht sagen, aber ich schätze es bleibt bei dem Besitzer der Stute. Das ist ja bei Deckakten mit Decktaxe nicht anders.
Vielleich kannst du dich ja mit der Besitzerin des Hengstes auf eine nachgezahlt Decktaxe einigen und dann gehört das Fohlen dir.
Aber ich weiß es ehrlich gesagt nicht. Wende dich am besten an den Zuchtverband, die könne dir bestimmt am besten helfen.
Das Fohlen gehört ganz alleine demjehnigen, der die Stute besitzt.
Die Hengsthalterin hat kein Recht auf das Fohlen, aber die Pflicht alles zu bezahlen, was mit dem Fohlen zusammenhängt. Nennt sich ungewollter Deckackt und ist bei den meisten Versicherungen mitversichert.
Papiere wirst du keine bekommen, nicht mal wenn der Hengst als Deckhengst eingetragen ist.
Und natürlich darfst du es verkaufen, wenn die Stute dir gehört.
Von einem Hengst der nicht eingetragen, bzw. gekört ist und einer Stute die nicht eingetragen oder prämiert ist wird kein Fohlen Papiere bekommen, egal wie viel du dafür zu zahlen bereit bist.
Du als Besitzerin der Stute bist Eigentümerin des Fohlens. Genaugenommen hast du sogar Anrecht auf Schadenersatz durch die Hengsthalterin.
Daß das Fohlen Dir als Stutenbesitzerin gejhört ist nun klar; inwieweit Du die Kosten, die Du durch das Fohlen hast, von ihr wieder bekommen kannst? willst Du sie per Anwalt einfordern? das geht sicherlich, ist der FREUNDSCHAFT ABER ABTRÄGLICH. rechtlich stehst Du zwar in guten Schiuhen da, aber menschlich/persönlich sieht es wohl schwieriger aus. mach Dich kundig beim Verband wegen der Papiere; aus Verden kannst Du auf alle Fälle welche beantragen, mußt nur den Paß der Stute einreichen und dir dann überlegen, ob du's als Weideunfall (Vater unbekannt) oder als "Zucht" (natürlich dann gegen Decktaxe) mit Deckbescheinigung und allem drum und dran machen willst. Theoretisch ist beides möglich. Das größte Problem scheint aber wohl auf 2 Beinen zu laufen, denn auf vieren....
Papiere muß man beantragen. Wird zwar etwas kosten, aber das geht schon. Als Beispiel der Trakehner Ilmengrund, geb.1958 von Humboldt (*42), aus der Ilona (*52) von Humboldt. Da hat der Vater der Stute Ilona eben seine Tochter gedeckt. Ilmengrund wurde sogar gekört und hat ordentlich Nachkommen gezeugt, darunter u.a. den gekörten Hengst Hartung, der widerum durch seine Söhne Padparadscha, Markasit oder Symbol bis heute Bedeutung behält.