weideunfall - hengst deckt stute - wer hat anrecht auf das fohlen?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

erstens: das fohlen gehört dem besitzer der stute. die besitzerin des hengstes hat kein mitbestimmungsrecht. sonst könnte man ja absichtlich mal den hengst freilassen und andere leute zu unfreiwilligen züchtern werden lassen...

zweitens: mittels gentest lässt sich feststellen, welcher hengst der vater ist.

drittens: bei einem nicht gekörten hengst bekommt das fohlen keine papiere.

viertens: wenn der hengst in den bereich der stuten eingedrungen ist, also nicht die stuten, sondern nur die hengste abgehauen waren, darf derjenige sozusagen alimente zahlen. du hast mehrkosten und einen "nutzungsausfall" der stute.

ein mitbestimmungsrecht hat die hengstbesitzerin nicht. übrigens: ein "hengsthalter" ist fachbegrifflich jemand, der ein gekörtes und für die zucht zugelassenes vatertier besitzt ansonsten ist es ein hengstbesichtzer.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sachgerechter Umgang ist aktiver Tierschutz!

Also ich würde mich da Mal beim zuständigem Zuchtverband erkundigen.

Wem das Fohlen dann gehört kann ich dir leider nicht sagen, aber ich schätze es bleibt bei dem Besitzer der Stute. Das ist ja bei Deckakten mit Decktaxe nicht anders.

Vielleich kannst du dich ja mit der Besitzerin des Hengstes auf eine nachgezahlt Decktaxe einigen und dann gehört das Fohlen dir.

Aber ich weiß es ehrlich gesagt nicht. Wende dich am besten an den Zuchtverband, die könne dir bestimmt am besten helfen.

Das Fohlen gehört ganz alleine demjehnigen, der die Stute besitzt.

Die Hengsthalterin hat kein Recht auf das Fohlen, aber die Pflicht alles zu bezahlen, was mit dem Fohlen zusammenhängt. Nennt sich ungewollter Deckackt und ist bei den meisten Versicherungen mitversichert.

Papiere wirst du keine bekommen, nicht mal wenn der Hengst als Deckhengst eingetragen ist.

Und natürlich darfst du es verkaufen, wenn die Stute dir gehört.


polarnacht  13.04.2016, 21:39

Papiere muß man beantragen. Wird zwar etwas kosten, aber das geht schon. Als Beispiel der Trakehner Ilmengrund, geb.1958 von Humboldt (*42), aus der Ilona (*52) von Humboldt. Da hat der Vater der Stute Ilona eben seine Tochter gedeckt. Ilmengrund wurde sogar gekört und hat ordentlich Nachkommen gezeugt, darunter u.a. den gekörten Hengst Hartung, der widerum durch seine Söhne Padparadscha, Markasit oder Symbol bis heute Bedeutung behält.

0
friesennarr  14.04.2016, 08:50
@polarnacht

Von einem Hengst der nicht eingetragen, bzw. gekört ist und einer Stute die nicht eingetragen oder prämiert ist wird kein Fohlen Papiere bekommen, egal wie viel du dafür zu zahlen bereit bist.


0

Du als Besitzerin der Stute bist Eigentümerin des Fohlens. Genaugenommen hast du sogar Anrecht auf Schadenersatz durch die Hengsthalterin.

Daß das Fohlen Dir als Stutenbesitzerin gejhört ist nun klar; inwieweit Du die Kosten, die Du durch das Fohlen hast, von ihr wieder bekommen kannst? willst Du sie per Anwalt einfordern? das geht sicherlich, ist der FREUNDSCHAFT ABER ABTRÄGLICH. rechtlich stehst Du zwar in guten Schiuhen da, aber menschlich/persönlich sieht es wohl schwieriger aus. mach Dich kundig beim Verband wegen der Papiere; aus Verden kannst Du auf alle Fälle welche beantragen, mußt nur den Paß der Stute einreichen und dir dann überlegen, ob du's als Weideunfall (Vater unbekannt) oder als "Zucht" (natürlich dann gegen Decktaxe) mit Deckbescheinigung und allem drum und dran machen willst. Theoretisch ist beides möglich. Das größte Problem scheint aber wohl auf 2 Beinen zu laufen, denn auf vieren....

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Reiten-Haltung-Zucht-Ausbildung n.LTJ u.ä.