Wehrpflicht schießen?
Hallo wenn man die Wehrpflicht antreten muss, (zurzeit ist sie keine Pflicht ich weiss) und zur Bundeswehr geht:
muss man dann auf jemanden schießen wenn man den befehl bekommt bzw muss man dann an die front ?
was ist wenn man nicht kämpfen und morden will ?
also damals hatte man ja die Pflicht zum Militär zu gehen und in der Türkei gibt es die Pflicht immernoch wie ist es dort ?
9 Antworten
Es gibt keine Front. Wer Soldat ist und in Ausübung seines Dienstes jemanden erschießt, ist kein Mörder. Es gibt die Möglichkeit den Wehrdienst zu verweigern.
Wehrdienstpflicht bezüglich der Bundeswehr:
Die Wehrpflicht war für die Landesverteidigung konzipiert. Es ging u.a. darum das stehende Heer durch eine relativ hohe Anzahl von militärisch ausgebildeten Reservisten, im Falle eines Angriffs auf die Bundesrepublik, zu ergänzen.
Als der "Eiserne Vorhang" gefallen fiel, war die Wehrpflicht im Grunde überflüssig geworden.
Natürlich war in den Rahmen des Wehrdienstes der etwaige Waffengebrauch durch die ausgebildeten Soldaten inbegriffen.
was ist wenn man nicht kämpfen und morden will ?
Für den Fall bestand die Möglichkeit, den Dienst an der Waffe zu verweigern, alternativ wurde dann Zivildienst geleistet, ferner konnte man dem Militärdienst entgehen, wenn man sich bspw für mehrere Jahre in Organisationen wie Freiwillige Feuerwehr oder THW engagierte.
muss man dann auf jemanden schießen wenn man den befehl bekommt
In der Bundeswehr muss nicht ausnahmslos jeder Befehl befolgt werden. Verstößt z.B. ein Befehl gegen die Menschenwürde oder könnte strafrechtlich bedenklich sein, muss er nicht befolgt werden.
Im Übrigen hat der Kerngedanke der Wehrpflicht in Deutschland immer noch Bestand.
Das bedeutet weiterhin, dass bislang die Wehrpflicht in ihren Grundzügen nur die Landesverteidigung beinhaltet, ein Einsatz ausserhalb diese Vorgabe ist nicht vorgesehen.
Türkei:
Theoretisch ja, z.B. bei der Wache am Tor oder halt im Einsatz. Ich glaube aber, dass quasi kein normaler Wehrpflichtiger in Deutschland jemals aus dienstlichen Gründen auf einen Menschen geschossen hat.
Wenn man aus moralischen oder religiösen Gründen keine Waffe abfeuern wollte, konnte man sich vom Wehrdienst befreien lassen.
Grundsätzlich mußt du als Soldat erst einmal auf Niemanden schießen (das wirst du im Fall der Fälle schon freiwillig tun). Natürlich wirst du als Soldat an Waffen ausgebildet. Sollte das für dich ein Problem darstellen gab es bei der Bundeswehr die Möglichkeit den Wehrdienst zu verweigern - in der Regel mußte man dann einen Wehrersatzdienst leisten. In der DDR bestand die Möglichkeit den Dienst an der Waffe zu verweigern und man wurde als Bausoldat eingesetzt.
Ich weiß nicht ob es in der Türkei etwas vergleichbares gibt, aber dort kann man sich von der Wehrpflicht freikaufen.
Wenn du dich nicht freiwillig meldest, gibt es für dich keinen Auslandseinsatz, es sei denn, du verpflichtest dich freiwillig dazu.
Im Zuge der Wehrpflicht erhältst du nur die entsprechende Ausbildung und wirst nur herangezogen, wenn Deutschland selbst zum Ziel eines Angriffes wird.