Webdesigner wechseln?
Hallo Community, ich habe ein Problem mit mein Webdesigner und wurde verarscht, gelogen . Deshalb bin ich auf der Suche auf anderer Webdesigner, der meine Webseite bearbeitet . Ich möchte die gleiche Webseite behalten, also Domain. Darf man eigentlich so wechseln? Oder nur wenn der aktueller Webdesigner es erlaubt?
Wie läuft es überhaupt?
Ich freue mich auf viele Antworten, danke
3 Antworten
Moin,
das hängt ganz von deinen Vereinbarungen ab und ob dir die Domain und der Webspace gehören/du gemietet hast und auf deinen Namen läuft.
Normalerweise setzt man einem Designer eine Nachbearbeitungsfrist, wird die nicht eingehalten, erfolgt eine Kündigung, wie üblich und man kann sich einen neuen Designer suchen. Ob die Webinhalte, Bilder, Texte, dann noch dein Eigentum sind, muss aus der vertraglichen Vereinbarung hervorgehen. Gibt es die nicht, dann wirst du sehr wahrscheinlich keine Rechte an der Arbeit haben und beginnst von 0. (Außer du hast alles geliefert und bist Urheber),
Grüße von katzebiggi
Wenn du ein Vertrag abgeschlossen hast ja. Falls nicht kannst du ihn eine Frist setzen, wenn er das nicht erledigt dann kannst wechseln
Du kannst den Webdesigner wechseln, jedoch musst du dann eine komplett neue Seite entwickeln.
Das stimmt so leider nicht (immer). Bei uns im Unternehmen ist es bspw. so, dass die Website respektive die entsprechende Online-Präsenz nach der Erstellung in das Eigentum des Kunden übergeht, selbst wenn wir weiterhin die Verwaltung übernehmen. Im Falle einer vertragsgemäßen Kündigung sind wir sogar zur Mithilfe beim Umzug verpflichtet. Immer eine Frage des jeweiligen Vertrags.
stimmt, aber ich glaube dass die Fragestellerin einen ziemlichen Knebelvertrag unterschrieben hat, so wie sie den Webdesigner beschreibt...
Eigentlich nicht unbedingt.
Der Auftraggeber ist ja der Inhaber und hat die Rechte an der Seite- nicht der Designer
Das Recht an dem "Kunstwerk" etwas zu verändern hat der Auftraggeber im seltensten Fall. Wenn er das machen will braucht er das Einverständnis des Designers.
Der HTML Code und das CSS ist ja kein Kunstwerk.
Nur die Bilder können welche sein, da kommt es natürlich darauf an woher die Bilder stammen.
Und wer wirklich die Rechte an den Bildern hat.
Im Normalfall muss der Webbetreiber die Rechte haben diese benutzen zu dürfen sonnst dürfte die Seite nicht öffentlich sein.
Und was die Website allgemein betrifft.
Es ist eine einfache Auftragsarbeit und keine Künstlerische Arbeit eines Künstlers.
Ich sehe also nicht wo dein Kunstwerk sein soll.
Das richtige Kunstwerk steckt in HTML und CSS. Dies Schützen zu lassen wird schwierig.
Zumal Webdwsigner oft sogar nur Baukasten nehmen und zusammenklicken
Die wichtigste und Kreative Arbeit steckt in der Implementierung und im SEO Optimierten gestalten einer Website.
Doch davon sind Webdesigner in der Regel Welten davon weg.
Website heist eben nicht einfach nur Bildchen malen.
Du redest Bullshit. Ein Webdesigner erschafft nur das Design der Website und schreibt keinen Code! (Er verwendet meistens Bildbearbeitungssoftware und keine Entwicklungsumgebung) Der Webentwickler schreibt dann den Code sodass die Website dann schlussendlich so aussieht wie es der Webdesigner sich vorgestellt hat. Das ist genauso Ein Kunstwerk wie ein Bild oder eine Statue.
Du hast keine Ahnung wieviele Webdedigner mit Webflow oder WordPress Websites zusammen basteln.
Ich sehe solche misslungenen Ergebnisse öfters in meinem Arbeitsleben
Und das Design wird normalerweise eben zusammen mit dem Kunden angelegt und ist kein wirkliches Kunstwerk
Der Kunde sagt was er haben will und der Designer designt die website, trotzdem ist das Werk die Leistung des Designers. Die Wunschliste ist das Werk des Kunden, aber nicht das design!
Trotzdem ist Webdesign im Normalfall keine große Künstlerische Arbeit die Schützenswwert ist
Dürfen Webdesigns kopiert werden?
Sebastian Dramburg15 Jul 2013
Nicht nur für Webdesigner ärgerlich, sondern auch für die betroffenen Unternehmen: Das Design einer Website wird in Teilen oder ganz übernommen. Was ist erlaubt?
Was das Urheberrecht schützt
Viele Seiten im Internet sehen sich ähnlich, weil sie die gleiche Navigationsstruktur oder eine ähnliche Farbgebung haben.
Dies ist zwar etwas kreative Arbeit aber nicht schützenswert
„Das Rad muss man nicht neu erfinden“.
Das tun auch Webdesigner einer Website in der Regel nicht.
Bei aufwändigeren Webpages könnte die Frage aufkommen, ob und wenn ja wann die Arbeiten an einer Website urheberrechtlich geschützt sind.
Ob und was geschützt ist, ergibt sich aus dem Urheberrechtsgesetz (UrhG). Dieses spricht hier von der sogenannten „Schöpfungshöhe“.
Danach sind Leistungen nur dann urheberrechtlich geschützt, wenn sie ein gewisses Maß an Kreativität haben.
Das heißt, wenn eine individuelle Leistung erbracht wurde, die in einer ausreichenden Weise als schöpferisches Arbeitsergebnis zu werten ist, dann kann auch das Design von Websites geschützt sein.
Allerdings ist die Hürde, die dafür von den Gerichten angesetzt wird, sehr hoch.
Danach sich weit über 90% Aller Website vom Design her nicht schützenswert aus Urheberrechtsseite.
Nur Bilder und Textaustausch und eine der vielen Navigationsmöglichkeiten auswählen und eine der Standard Anordnungen wählen entsprechend dem Content der ja den eigentlichen Inhalt der Seite bestimmt und der natürlich geschützt ist!
Wenn ein Webdesigner eine von ihm gestaltete Website schützen lassen will, weil er meint seine Farbgebung und Fontauswahl wäre so genial, ist der einfachste Weg ein Geschmackmuster.
Dieses muss er für sein Design beim Patent- und Markenamt eintragen lassen und kann es gegen Gebühren bis zu 25 Jahre lang aufrechterhalten.
Damit wäre er auf der richtigen Seite
Im Normalfall... aber wenn wie die Fragestellerin berichtet der Webdesigner etwas dreist ist, wird er sich da auch nicht scheuen Anwälte auf sie zu hetzen, wenn sie etwas verändern will. Der zwar kleine aber vorhandene Spielraum an "schöpferisches Arbeitsergebnis" ist genug Grund für einen guten Anwalt Geld aus der Fragestellerin zu gewinnen.
Etwas Farbe ändern und Bilder austauschen und klein bißchen am Layout ändern und schon sieht es anders aus.
Der Neue Designer bzw richtige Webmaster macht dies schnell ohne viel Aufwand
Außerdem ist ja wohl das Design Day Problem warum der Designer ersetzt werden soll
Schöfperisches Arbeitsergebnis kann im Grunde ja eh nur paar Bilder sein
Vor allem wenn der Designer mit Webflow oder WordPress gebastelt hat.
Danach sind Leistungen nur dann urheberrechtlich geschützt, wenn sie ein gewisses Maß an Kreativität habenWie also schon erwähnt - es müsste schon ein sehr sehr ausgefallenes Design sein.
Man heuert doch keinen Webdesigner an um schlussendlich ein billiges WordPress Template zu bekommen... Ich denke schon dass die Website etwas ausgefallener gestaltet wurde, sonst braucht es keinen Designer dafür.
Das ist aber der Alltag.
Viele Seiten werden mit WordPress zusammengeschustert und teuer verkauft.
Dass man dazu keinen Designer braucht um Webstyles zu machen gebe ich dir Recht.
Logo und ansprechende Bilder gestalten reicht vom Grafiker.
Schick mal den Link der Website dann kann ich mir das genauer ansehen.