Waso ist das wichtigste Dokument für Arbeiten am Kundenfahrzeug?

3 Antworten

Das ist eine schwierige Frage  und sollte von einem Rechtsanwalt geprüft werden.. 

Ich persönlich denke / vermute das es so sein könnte.,.. :

Was du willst  ist deine persönliche Sache .. Die Werkstatt darf das eigendlich nicht den sie ist dem Hersteller und seinen Instandsetzungsangaben bei einer Vertragswerkstatt  vertraglich Verpflichtet. 

Wenn die Werte nach deinen Wünschen eingestellt werden sollen dann erkläre Schriftlich einen Haftungssausschluss für die Werkstatt  und das die für  eventeulle Folgen  seien es Verschleissschäden  oder eventuell sogar Unfälle und dern Folgen nicht haftbar gemacht werden kann.. Unterschrieben mit Datum und ort wird daraus ein Dokument  das rechtsgültigkeit bekommt..

Mit einem solchen Freibrief wird auch deine Werkstatt dann deine Werte einstellen aber das muß  bei Auftragserteilung klar sein  und auch  geklärt werden. 

Da Werkstätten jedoch für ihre Arbeit haften  ist das nicht so einfach wie man denken mag.. das kann sogar bis zur existenzvernichtung gehen wenn entsprechende Schäden auftreten..

So ganz nebenbei verzichtet man auch gegenüber seiner eigenen Versicherung auf Schadensregulierung gegenüber Dritten ....; denn die wird  Im Falle eines Schadenseintrittes zwar in Vorleistung gehen , aber bestimmt jeden gezahlten Euro zurückholen wenn denen ein derartiges Schreiben   vorgelegt wird.. und dieser vorgang  falscher Achseinstellwerte (  dadurcvh bedingte beinträchtigung der Betriebserlaubnis ) Unfallursächlich sein kann..  Joachim

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 40 Jahren als Schrauber unterwegs . Meisterbrief

Kommt ganz drauf an, um was es geht.

Wenn ich den Auftrag gebe, mein Fahrwerk mit speziellen, von mir vorgegebenen Werten, einzustellen, dann hat das so zu geschehen, egal, ob die Herstellerangaben abweichen und der Meister etwas anderes sagt.

Alternativ hätte man den Auftrag ablehnen müssen, wenn man meint das nicht machen zu wollen.

Der unterschriebene Auftrag.

Was der Hersteller oder der Meister sagt, spielt keine Rolle, wenn am Ende der Kunde nicht zahlt, weil kein Vertrag existiert oder irgendwas gemacht wurde, was laut Meister oder Hersteller nötig wäre, was der Kunde aber so nicht in Auftrag gegeben hat.