Was muss man der Bank zeigen, wenn man per Lastschrift vom Kunden einziehen will?
Hallo,
reicht es wenn ich einen unterschriebenen Auftrag vom Kunden habe mit persönlichen Daten + Kontodaten + der Zustimmung, dass ich von ihm Geld einziehen darf?
Muss ich diesen unterschriebenen Auftrag mit Zustimmung dann der Bank zeigen und seine Daten eingeben oder wie läuft das? Muss man den unterschriebenen Auftrag der Bank überhaupt zeigen?
Wie ist es im Fall, dass jemand online etwas bestellt und durch "Klick" zustimmt - was muss man der Bank dann vorzeigen?
Danke für Hilfe
3 Antworten
reicht es wenn ich einen unterschriebenen Auftrag vom Kunden habe mit persönlichen Daten + Kontodaten + der Zustimmung, dass ich von ihm Geld einziehen darf?
Nein, du musst als Gläubiger zuvor auch der Bank mitteilen, dass dein Konto am Lastschriftverfahren teilnehmen soll, das muss erst bankseitig eingerichtet werden.
Muss man den unterschriebenen Auftrag der Bank überhaupt zeigen?
Nur dann wenn der Schuldner der Lastschrift widerspricht und behauptet, er hätte nie eine Erlaubnis zur Abbuchung erteilt.
Wie ist es im Fall, dass jemand online etwas bestellt und durch "Klick" zustimmt - was muss man der Bank dann vorzeigen?
Im Zweifelsfall das Protokoll der Bestellung aus der hervor geht dass der Schuldner der Lastschrift zugestimmt hat.
Du brauchst vom Kunden ein unterschriebenes Sepa Lastschriftmandat.
Ich habe aber auch schon Sachen Online per Lastschrift bestellt, dort musste ich nie etwas unterschreiben.
Wenn du online Sachen auf Lastschrift bestellst , dann gibst du dort deine IBAN ein und bestätigst das du mit dem Lastschriftmandat einverstanden bist. Dieses Einverständnis ersetzt in diesem Fall die Unterschrift.
Dazu musst du zuerst mal eine Gläubiger-ID bei der Bundesbank beantragen. Ohne die kann keine SEPA Lastschrift generiert und übermittelt werden.
Ok bedeutet also ich muss meiner Bank nur Kontodaten und Betrag des Kunden mitteilen und diese bucht dann vom Kunden ab - nachdem vorher alles auf Lastschriftverfahren eingerichtet wurde. Und erst im Zweifelsfall ist ein Auftrag oder Nachweis notwendig.