Was zählt als privater Zweck oder was ist schon ein touristischer Zweck?
Zurzeit liegt ja ein Einreiseverbot für Touristen in Schleswig-Holstein vor, außer es sei zu privaten oder beruflichen Zwecken. Ich komme aus Bayern und bin in einer Fernbeziehung. Mein Freund wohnt in Schleswig-Holstein und ich würde ihr gerne besuchen, denn wir sehen uns nur 3 mal im Jahr. Wenn ich nach Schleswig-Holstein fahre, ist dies dann ein privater Zweck oder ein touristischer, da ich ja dort nur bei ihm bin und kein ,,typisches Touristenzeug", wie Sightseeing etc. machen möchte? Und ich bleibe jetzt vorerst für 2 Wochen in Quarantäne, also an diese Vorschrift werde ich mich halten. Ich hoffe mir kann jemand helfen....
Danke schonmal im Voraus :)
5 Antworten
Ich zitiere mal aus dem Gabler Wirtschaftslexikon*:
Definition: Was ist "Tourismus"?
Tourismus umfasst die Gesamtheit aller Erscheinungen und Beziehungen, die mit dem Verlassen des üblichen Lebensmittelpunktes und dem Aufenthalt an einer anderen Destination verbunden sind. [...]
Demnach ist eine private Reise (im Gegensatz zur geschäftlichen Reise) dem Tourismus zuzuordnen - unabhängig davon, ob der Reisegrund ein Erholungsurlaub, der Besuch eines Freundes oder gar der Familie ist.
Müsste demnach also zur Zeit verboten sein.
* Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/tourismus-50391/version-273610
Ergänzung zum besseren Verständnis: Per Definition fällt sogar eine geschäftliche Reise unter "Tourismus", jedoch werden im konkreten Fall in Schleswig-Holstein sind aber geschäftliche Reisen vom Einreiseverbot ausgenommen, daher habe ich oben "im Gegensatz zur geschäftlichen Reise" ausgeklammert.
Meiner Meinung nach ist das ein privater Zweck.
Wenn Ihr verlobt wäret, würdest Du im übrigen zu einem Angehörigen fahren.
Ich kann ihn ja mal fragen,ob er mich fragen will,aber wir sind beide noch minderjährig😅.Aber danke für die Antwort
Es geht hier nicht um den Tourismus-Begriff aus einem Wirtschaftslexikon.
Es sind touristische Reisen verboten, aber Reisen aus „anderen privaten oder geschäftlichen Gründen“ sind erlaubt.
Dies sagte der Ministerpräsident von Schleswig-Holstein auf einer Pressekonferenz, wohl am 17.03.2020.
Das ist touristisch.
Privat wäre es, wenn du da wohnst.
Informier du dich lieber mal, was "private Zwecke" sind...
@ErsterSchnee: Was sind denn die sogenannten „anderen privaten Zwecke“? Ich habe, ehrlich gesagt, nichts näheres dazu gefunden.
Freunde und Familie besuchen sind grundsätzlich nichts touristisches.
Danke :)
Also wenn ich bei der Einreise kontrolliert werde,reicht es zu sagen,dass ich meinen Freund besuche und den Ort nenne?
Das entscheiden die Kontrolleure. Kann auch sein, das sie dich nach Hause schicken, denn gerade das hin- und herfahren der Leute soll mit solchen Maßnahmen verhindert werden.
Ja das reicht normalerweise nur sollte man derzeit soziale kontakte meiden also wäre es besser du fährst erstmal nicht zu ihm.
Das ist privat bzw familiär zu sehen.
Bleib doch einfach zu Hause. Wenn die Polizei dich an der Grenze abweist bist du zweimal umsonst durch ganz Deutschland gefahren.
Auch (oder gerade) eine private Reise fällt per Definition unter de Begriff "Tourismus" - siehe mein Beitrag mit entsprechender Quelle.