Was zählt als privater Zweck oder was ist schon ein touristischer Zweck?

5 Antworten

Ich zitiere mal aus dem Gabler Wirtschaftslexikon*:

Definition: Was ist "Tourismus"?
Tourismus umfasst die Gesamtheit aller Erscheinungen und Beziehungen, die mit dem Verlassen des üblichen Lebensmittelpunktes und dem Aufenthalt an einer anderen Destination verbunden sind. [...]

Demnach ist eine private Reise (im Gegensatz zur geschäftlichen Reise) dem Tourismus zuzuordnen - unabhängig davon, ob der Reisegrund ein Erholungsurlaub, der Besuch eines Freundes oder gar der Familie ist.

Müsste demnach also zur Zeit verboten sein.

* Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/tourismus-50391/version-273610


26Sammy112  20.03.2020, 06:14

Ergänzung zum besseren Verständnis: Per Definition fällt sogar eine geschäftliche Reise unter "Tourismus", jedoch werden im konkreten Fall in Schleswig-Holstein sind aber geschäftliche Reisen vom Einreiseverbot ausgenommen, daher habe ich oben "im Gegensatz zur geschäftlichen Reise" ausgeklammert.

Meiner Meinung nach ist das ein privater Zweck.

Wenn Ihr verlobt wäret, würdest Du im übrigen zu einem Angehörigen fahren.


Sarah29081008 
Beitragsersteller
 20.03.2020, 01:26

Ich kann ihn ja mal fragen,ob er mich fragen will,aber wir sind beide noch minderjährig😅.Aber danke für die Antwort

sarah3  25.03.2021, 21:04

Verheiratet, Verlobung hat keine Aussagekraft

26Sammy112  20.03.2020, 06:05

Auch (oder gerade) eine private Reise fällt per Definition unter de Begriff "Tourismus" - siehe mein Beitrag mit entsprechender Quelle.

SchwarzerTee  21.03.2020, 01:39
@26Sammy112

Es geht hier nicht um den Tourismus-Begriff aus einem Wirtschaftslexikon.

Es sind touristische Reisen verboten, aber Reisen aus „anderen privaten oder geschäftlichen Gründen“ sind erlaubt.

Dies sagte der Ministerpräsident von Schleswig-Holstein auf einer Pressekonferenz, wohl am 17.03.2020.

Das ist touristisch.

Privat wäre es, wenn du da wohnst.


HansImGlueck178  20.03.2020, 01:22

Da ist schlichtweg Unsinn. Schau mal nach, was Tourismus heißt.

SchwarzerTee  20.03.2020, 01:31
@ErsterSchnee

@ErsterSchnee: Was sind denn die sogenannten „anderen privaten Zwecke“? Ich habe, ehrlich gesagt, nichts näheres dazu gefunden.

Freunde und Familie besuchen sind grundsätzlich nichts touristisches.


26Sammy112  20.03.2020, 06:04

Doch. Siehe "Tourismus"-Definition in meinem Beitrag.

Sarah29081008 
Beitragsersteller
 20.03.2020, 01:18

Danke :)

Also wenn ich bei der Einreise kontrolliert werde,reicht es zu sagen,dass ich meinen Freund besuche und den Ort nenne?

SlightlyAnnoyed  20.03.2020, 01:20
@Sarah29081008

Das entscheiden die Kontrolleure. Kann auch sein, das sie dich nach Hause schicken, denn gerade das hin- und herfahren der Leute soll mit solchen Maßnahmen verhindert werden.

herakles3000  20.03.2020, 01:29
@Sarah29081008

Ja das reicht normalerweise nur sollte man derzeit soziale kontakte meiden also wäre es besser du fährst erstmal nicht zu ihm.

Das ist privat bzw familiär zu sehen.

Bleib doch einfach zu Hause. Wenn die Polizei dich an der Grenze abweist bist du zweimal umsonst durch ganz Deutschland gefahren.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Lebe in Norddeutschland und bin hier geboren