Was wäre wenn, man diesen „Vertrag“ unterschreiben würde?

Onaxer  25.12.2023, 06:14

Wer hat diesen Schwachsinn verfasst?

manu474 
Fragesteller
 25.12.2023, 06:17

Eine „Erwachsene“ Frau mit Freund und Kind…..

3 Antworten

Wenn es einen schriftlichen Mietvertrag gibt, so reicht der aus um alle Rechte und Pflichten darzustellen. Einen Zusatzvertrag braucht es daher nicht. Nichts unterschreiben !!!

Bis dato ist keine Betriebskostenabrechnung auf dem Tisch. Aber gerade weil du keinen Nachweis deiner Mietzahlungen hast, solltest du sofort eine Zusammenfassung deiner Mietzahlung seit Mietbeginn fertigen und vom Geldempfänger quittieren lassen. Wann war denn Mietbeginn?

Wer will hier und wann kündigen? Oder ist der Mietvertrag mit der gesamten Mieterpartei ein Zeitmietvertrag, der ohne Kündigung auslaufen würde ?

Vorläufig Frohes Fest !

manu474 
Fragesteller
 25.12.2023, 07:03

Leider hab ich das schon unterschrieben und abgegeben…

Habe das Geld immer abgehoben und ihnen Bar gegeben und die haben es dann an die Vermieterin überwiesen. Schlecht oder?

Eigentlich meinten die das zum Januar gekündigt wird, von allen, ich glaube allerdings das ich versuchen werde hier früher rauszukommen….

Ebenso Frohe Weihnachten

0
Gerhart  25.12.2023, 07:10
@manu474

Grottenschlecht ! Aber es gibt einen Hoffnungsschimmer ! Die Mietzahlung der Mieterpartei muss ja nachgewiesen sein, lass dir davon Kopien geben, wenn der Mietempfänger deine Miete nich nachträglich quittieren will. Deine aktuelle Unterschrift unter das vorliegende Papier ist keine VERTRAG sonern stellt nur den Erhalt dessen dar, weil hier kein Vertragspartner namentlich genannt wird. Zudem wäre es eine Nebenabrede, die möglicherweise unzulässig ist. Gibt es innerhalb der Mieterpartei Vereinbarungen?

0
manu474 
Fragesteller
 25.12.2023, 07:16
@Gerhart
  1. Bedeutet ich soll ich den Vermieter anrufen und mir Kopien von jedem Monat geben lassen? Das ist aber keine Bestätigung das ich auch wirklich gezahlt hab oder doch?
  2. Also bin ich durch diesen „Vertrag“ an nichts gebunden was darin enthalten ist? Bis auf die Nebenkostenabrechnung natürlich.
  3. Nichts schriftliches
0
Gerhart  25.12.2023, 07:28
@manu474
  1. das solltest du nur, wenn der Mietzahler in der Mieterpartei keine Quittung geben will.
  2. Das Schriftstück ist eine Erinnerung ! Darin wird behauptet, dass monatliche Beiträgezu den Betriebskosten von den Mietern der Mieterpartei nicht geleistet wurden. Da ist der Knackpunkt! Und das hast du nun de facto anerkannt! Der Verfasser will nun von dir anteilige BK des gesamten Jahres kassieren. Könnte also stimmen >> 250€ Grundmiete + 50€ BK p.m. >> 300€ gesamt. 600€ p.a. für BK?
  3. Haben andere Mieter ebenfalls diese "Hinweise" erhalten und unterschrieben?
0
manu474 
Fragesteller
 25.12.2023, 07:34
@Gerhart
  1. Okay, alles klar.
  2. Es geht ja hauptsächlich um die Nebenkostenabrechnung, nicht um die Miete.
  3. Ja, ein Mitbewohner und eine Mitbewohnerin. Allerdings steht bei Ihnen nicht das sie die Jahresabrechnung innerhalb 2 Wochen zurückzahlen müssen und sie müssen keine Versorgungskosten zahlen, nur ich soll das tun.
0
Gerhart  25.12.2023, 07:38
@manu474

Nicht Nebenkosten! sondern Betriebskosten ! Nebenkosten können WLAN; DSL; Stromkosten, Kabelgeb. enthalten. daher Quittung bei 300€ Monatszahlung >> Was ist darin enthalten?

0
manu474 
Fragesteller
 25.12.2023, 07:40
@Gerhart

Mündlich hieß es beim Einzug das da Essen und Wlan dabei ist, nun ist das doch nur noch die Miete.

0
Gerhart  25.12.2023, 07:43
@manu474

Essen? Wer sollte das denn Kaufen und zubereiten? WLAN ist ja noch verständlich >> bei 40€ p.m.wäre das pro Mieter 8€p.m.

0
manu474 
Fragesteller
 25.12.2023, 07:44
@Gerhart

Essen hat immer das ältere Paar für alle gekauft bis es irgendwann hieß wir sollen unser Zeug selber kaufen.

Das wurde dann auch so gemacht.

0
Gerhart  25.12.2023, 12:26
@manu474

Schon wieder die Verletzung eines mündlichen Vertrages ! Das häuft sich aber sehr. Wenn du mir auf meiner Freundschaftsseite den Mietvertrag vorstellen könntest?

0

Am besten ist es wenn Du zum Mieterschutzbund gehst. Die erheben eine kleine Gebühr, sowas um die 40€ und können dir exakt sagen was anbach ist.

manu474 
Fragesteller
 25.12.2023, 06:16

Ok vielen dank!

0

Schreibe einen Brief zurück, dass Du Dich für die Hinweise bedankst, jedoch keine Unterschrift zu diesem Schreiben abgeben kannst, da Du alleine schon aufgrund der Schreibfehler keiner Richtigkeit zustimmen kannst.

(Habe keine Belege wie z.B. Kontoauszug…)

Wohnst Du das erste Mal alleine? SÄMTLICHER Zahlungsverkehr sollte dokumentiert bzw quittiert werden! Theoretisch könnte behauptet werden, dass Du noch gar nichts bezahlt hast.

Weiter solltest Du erwähnen, dass Du gerne unter Vorbehalt unterschreibst, bis alle Parteien ihren Karl- unter diesen Wisch gesetzt haben! Hier kannst Du auch Widersprüche zu den gemachten Aussagen und der Rwalität aufweisen.

Zu guter Letzt fehlen mir da viel zu viele Detailangaben.

manu474 
Fragesteller
 25.12.2023, 07:05

leider schon unterschrieben und ja, ich wohne zum ersten mal alleine… Habe nichts dokumentiert…

0