Muss ich wieder arbeiten (Jobcenter)?
Ich bin aktuell seit fast einem Jahr arbeitslos (bekomme Bürgergeld) und mein Sohn ist jetzt 5 Monate alt + ich bin alleinerziehend. Nun habe ich eine Einladung vom Jobcenter wegen eines Jobs, aber ich habe überhaupt keine Betreuung und möchte meinen Sohn auch nicht so früh betreuen lassen! Frühstens ab 2 oder eher 3 Jahren.
Bitte keine doofen Kommentare weil ich arbeitslos bin und dem Staat auf der Tasche liege. Ich bin es erst seit der Schwangerschaft!
3 Antworten
Du kannst dein Kind min.bis zur Vollendung des 3 Lebensjahres selber betreuen, musst Du dem Jobcenter nur sagen, danach entsprechend deiner individuellen Umstände.
Also je nachdem für welche Zeit dein Kind betreut werden kann.
Du solltest gar nicht arbeitslos sein, sondern in Elternzeit. Vielleicht ist es noch nicht zu spät das zu beantragen?
Ansonsten mit dem Kind zum Termin gehen und erklären, dass du zwar gerne arbeiten gehen würdest, aber ein Job bräuchtest, das du zusammen mit deinem Kind machen kannst. Als Alleinerziehende ohne Anspruch auf Betreuung kann man dir nichts sagen. Und wenn du dich bei Arbeitgebern vorstellen musst, das wird keinem Arbeitgeber gefallen. Falls es einer doch akzeptieren sollte, dann hast du Arbeit und kannst dich gleichzeitig um dein Kind kümmern, also auch nicht schlecht.
Na dann führst du deine Gründe beim persönlichen Termin an und wartest die Entscheidung der Behörde ab. Den Termin musst du sowieso wahrnehmen.