Was spricht für, was gegen eine noch feinere Abstufung der Geschäftsfähigkeit ?
2 Antworten
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Inwiefern noch feiner? Es ist bereits jetzt durchaus möglich, dass jemand in Vermögensangelegenheiten als geschäftsunfähig und in Wohnungsangelegenheiten oder Gesundheitssorge geschäftsfähig oder wenigstens einsichtsfähig ist.
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Ganz allgemein werden heute Kinder und Jugendliche früher reif und sind weiter entwickelt, als noch vor 100 Jahren.
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Natürlich gibt es auch Argumente dagegen. Zusätzlich zu konsumfreudigen und hoch verschuldeten Erwachsenen wird es dann auch noch verschuldete Kinder und Jugendliche geben.