Was sind bei euch Mitarbeitsnoten?
Am Gymnasium in Bayern erhält jeder Schüler in jedem Fach drei verschiedene Arten der Bewertung (Noten). Eine Note, die die Leistung bewertet (Note von 1 bis 6), eine Note für seine Mitarbeit, d.h. für seine Bemühungen im Unterricht (Note von 1 bis 3) und eine Note für sein Verhalten (Note 1 bis 3). Die Noten für Mitarbeit und Verhalten werden im Zeugnis in sprachlicher Form dargestellt und an den jeweiligen Schüler angepasst.
Ich lese aber hier immer wieder, dass Mitarbeitsnoten wie Leistungsnoten behandelt werden. In Bayern ist das so nicht zulässig. Für gute (auch freiwillige) Schülerbeiträge können Leistungsnoten gegeben werden. Fehlende Schülerbeiträge stellen aber keine negative Leistungsnote dar. Wenn der Lehrer aber einen Schüler direkt anspricht, kann dessen Antwort oder Antwortverweigerung mit einer Leistungsnote bewertet werden. Ich weiß hier bei vielen Beiträgen nicht, was genau mit der Mitarbeitsnote eigentlich gemeint ist.
Könnt ihr mich aufklären?
Bitte gebt bei Antworten das jeweilige Land oder Bundesland an!
Auf Grund der Antworten noch folgende Eränzung:
Da ich es erlebt habe, dass nicht existierende Schüler, deren Notenliste zufällig im Klassenordner verblieben waren, Noten bekamen, begründet wohl hinreichend die Kritik an der Praxis, Noten quasi aus der Erinnerung heraus zu vergeben. Von Lehrern wird dies dann als das "Notenwürfeln" bezeichnet. Ich bin bayerischer Gymnasiallehrer im Ruhestand.
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4 Antworten
Hallo Littlethought,
die übertrittstechnisch nicht relevanten Zensuren für Mitarbeit und Verhalten werden nicht für jedes Fach im Einzelnen vergeben, sondern bei der Zeugniskonferenz wird sich im Plenum auf eine Bewertung geeinigt. Auch können mehrere Mitarbeitsnoten pro Fach vergeben werden.
In der Theorie ist das bzgl. der Unzulässigkeit von Leistungsbewertungen für fehlende Beiträge zwar korrekt, in der Praxis sieht das allerdings ganz anders auch. Auch in Bayern werden Unterrichtsbeitragsnoten wie ganz normale Leistungsnoten vergeben, bei denen Quantität und Qualität gleichermaßen zum Tragen kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Hydrotoxinlaser
Selbstverständlich bezog sich meine Aussage auf Bayern. Die Begriffe Unterrichtsbeitragsnoten und Mitarbeitsnoten werden in der Praxis synonym verwendet, auch wenn - wie du es richtig gesagt hast - ein Unterschied durchaus besteht. Und ja, diese Beobachtung konnte ich ebenfalls machen. Zwischen Theorie und Praxis besteht eine große Differenz, was auch daran liegt, dass Lehrkräfte oft nicht mit gesetzlichen Vorgaben vertraut sind.
Ja, oder diese Vorgaben bewußt ignorieren. Und die Schüler wissen es oft auch nicht.
Ich lese aber hier immer wieder, dass Mitarbeitsnoten wie Leistungsnoten behandelt werden.
Ich denke, da sind die Noten für den Unterrichtsbeitrag gemeint, die gibt es auch in Bayern, sie zählen als kleine mündliche Leistungsnachweise und bewerten nicht die Aktivität des Schülers sondern die Qualität der Antworten. Ein sehr stiller Schüler, der sich nie von sich aus meldet, aber exzellente Antworten gibt, wenn er aufgerufen wird, wird also eine sehr gute Unterrichtsbeitragsnote bekommen, aber eine nicht so gute Mitarbeitsnote (in sprachlicher Form).
Ja so sollte es sein. Aber bei vielen Fragen scheinen diese Voraussetzungen nicht zu stimmen. Du hast nicht angegeben auf welches Bundesland sich deine Antwort bezieht. Ich bin Gymnasiallehrer im Ruhestand in Bayern.
Die Bezeichnung Mitarbeitsnote und Unterrichtsbeitragsnote wird zumindest von Schülern (möglicherweise nur in anderen Bundesländern) offensichtlich synonym verwendet. Darauf hat ein anderer Antwortender schon hingewiesen.
In NRW gibt es nur eine Mitarbeitsnote.
Jeder Lehrer gibt da die Note, die ihm gefällt (1-6).
Das sind die Noten, wo die Mitarbeit im Unterricht bewertet wird
Fließt diese Note in die Leistungsbewertung ein? Wie wird diese Note erstellt? Kann diese Notenbildung vom Schüler nachvollzogen werden? Auf welches Bundesland bezieht sich deine Antwort?
Natürlich wird die Note in die Leistungsbewertung einfließen, dazu wird sie ja gemacht. Und das bezieht sich auf das gesamte Bundesgebiet
Du hast offensichtlich die Frage nicht vollständig gelesen.
In Bayern sind Mitarbeitsnoten keine Noten für Unterrichtsbeiträge. das hatte ich in der Frage schon dargestellt. Ich bin Gymnasiallehrer im Ruhestand in Bayern.
Auf welches Bundesland bezieht sich deine Aussage? Meine Darstellung bezieht sich auf Bayern und war zumindest zu meiner Zeit Vorschrift. Dass Unterrichtsbeitragsnoten als Leistungsnoten gewertet werden können hatte ich dargestellt. Das sind dann aber keine Mitarbeitsnoten in Bayern. Da ich es erlebt habe, dass nicht existierende Schüler, deren Notenliste zufällig im Klassenordner verblieben waren, Noten bekamen, begründet wohl hinreichend die Kritik an der Praxis, Noten quasi aus der Erinnerung heraus zu vergeben. Ich bin bayerischer Gymnasiallehrer im Ruhestand.