Was sagen Sie dazu, dass eine Musikerin ein Sitzplatz für ihre Harfe reserviert hat?

6 Antworten

Widerspricht den Beförderungsbedingungen, die Harfe hätte wahrscheinlich nicht mal als Gepäckstück mitgenommen werden dürfen, einen Sitzplatz darf die definitiv nicht blockieren.


Paguangare  23.08.2023, 06:34

Falls die Beförderungsbedingungen besagen: "Jeder Fahrgast darf nur einen Sitzplatz belegen", so ist damit nicht ausgesagt, dass sich auf dem Sitzplatz nichts anderes als der Hintern des Fahrgastes befinden darf.

Falls die Harfenistin nur einen Platz reserviert hat, darauf die Harfe deponiert und sich daneben in den Gang stellt (sofern kein zusätzlicher Sitzplatz frei ist), kann ich keinen Verstoß gegen die Beförderungsbedingungen entdecken.

Wenn ich mit einem Zug fahre und meinen Rucksack auf dem Sitzplatz neben mir deponiere, hat auch noch nie eine Kontrolleurin oder ein Kontrolleur mich aufgefordert, den zweiten Sitzplatz freizuräumen, nur um das Prinzip zu wahren.

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HugoHustensaft  23.08.2023, 06:35
@Paguangare

Kurz und knapp: Die Beförderungsbedingungen sagen etwas zur Menge und Größe des Gepäcks.

Und wenn Sitzplätze benötigt werden, wird Dich jeder Schaffner auffordern, Deinen Rucksack vom Sitzplatz zu entfernen - hier war der Zug rappelvoll und die Dame hatte zwei Plätze reserviert, einen für die Harfe.

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Wo hat sie den denn reserviert? Flugzeug, Bus, Zug?

Wenn sie diesen zweiten Platz auch bezahlt hat, natürlich. Außerdem, wo soll das Instrument sonst geparkt werden?


mirus1198 
Beitragsersteller
 22.08.2023, 19:47

ice und dafür gibt es Unternehmen

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Nobbe54  22.08.2023, 19:52
@mirus1198

Wertvolle Instrumente übergibt niemand gern einer Spedition. Und wenn am Zielort gleich das Konzert ist?

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mirus1198 
Beitragsersteller
 22.08.2023, 20:05
@Nobbe54

Dann holt man sich ein VW Van so wie jede Dorfpunkband und lädt da sein Kram rein

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Nach den Beförderungsbestimmungen der DB ist das nicht rechtens bzw. dürfte jeder Kontrolleur diese aus dem Zug schmeissen egal ob mit oder ohne Reservierung.

Da eine Harfe als gepäck gilt darf diese keinen eigenen Sitzplatz besetzen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich besitze eine BC100 und ein 1. Klasse GA und reise herum

Ja, das ist rechtens. Das ist bei großen Instrumenten übrigens auch üblich.

Warum sollte es das auch nicht sein? Sie bezahlt Geld für das Ticket und die Sitzplatzreservierung, der Bahn ist herzlich egal, wer oder was die Reservierung nutzt.

Eine Harfe bekommt man nun mal nicht im Gepäckfach unter. Und auf dem Gang darf sie auch nicht stehen.


HugoHustensaft  23.08.2023, 06:18

Wenn sie so groß ist, darf sie gar nicht erst mit in den Zug genommen werden - widerspricht den Beförderungsbedingungen.

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mirus1198 
Beitragsersteller
 22.08.2023, 19:55

Da sagt jeder anwalt was anderes

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Selkiade  22.08.2023, 19:56
@mirus1198

Aha. Da möchte ich 1. einmal eine schriftliche Quelle haben und 2. die Antwort, warum du dann überhaupt so eine Frage stellst, obwohl dir die Antwort bekannt ist (die jedoch falsch ist).

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mirus1198 
Beitragsersteller
 22.08.2023, 19:58
@Selkiade

6.1 Allgemeine Verhaltenspflichten Jeder Reisende darf nur einen Sitzplatz belegen. Kleinkindabteile oder -plätze oder Vorrangplätze für Menschen mit Behinderungen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität sind bei Bedarf für diese Personengruppen zu räumen. In Zügen darf nicht geraucht werden, auch nicht mit elektrischen Zigaretten. Jeder Reisende hat sich so zu verhalten, dass andere Reisende nicht über Gebühr gestört oder belästigt werden. Reisende, die sich entgegen den vorstehenden Regelungen verhalten, die Weisungen der Mitarbeiter missachten oder in sonstiger Weise eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung darstellen, können von der Beförderung bzw. Weiterbeförderung ohne Anspruch auf Erstattung des Fahrpreises und des Gepäckpreises ausgeschlossen werden.

Also eine Harfe ist ein Gepäckstück und gehört nicht auf den Sitz!

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Selkiade  22.08.2023, 20:04
@mirus1198

Von welchem Anwalt ist das?

Also eine Harfe ist ein Gepäckstück und gehört nicht auf den Sitz!

Und wohin dann?

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mirus1198 
Beitragsersteller
 22.08.2023, 20:10
@Selkiade

Das ist aus denn Allgemeinen Verhaltenspflichten der DB, und wie ich oben Geschrieben habe Van Kaufen dann hat sich das. Jede drittklassige Punkband krieg das auch hin, warum dann auch keine Harfenspielerin.

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Selkiade  22.08.2023, 20:19
@mirus1198
wie ich oben Geschrieben habe Van Kaufen dann hat sich das

Nicht jede Person kann sich Führerschein UND Auto UND Sprit leisten.

Vielleicht möchte die Person auch lieber nachhaltiger mit der Bahn reisen.

Du hast weder das Recht der Person ihre Reisemethode abzusprechen noch hast du das Recht ihr vorzuschreiben, wie sie zu reisen hat!

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WalterMatern  23.08.2023, 06:56
@mirus1198
Also eine Harfe ist ein Gepäckstück und gehört nicht auf den Sitz!

Es gibt Regelungen für die Mitnahme von Fahrrädern, Hunden, etc.

Ich bin gelegentlich im Großraum einer Musikhochschule unterwegs und treffe verhältnismäßig regelmäßig auf Menschen mit größeren Instrumenten.

Daher gehe ich davon aus auch das ist geregelt.

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Hilft ihr nicht, du kannst dir im FV so viele Sitzplätze Buchen wie du willst, sitzt du da nach 20 min, nicht drauf verfällt die Buchung und jeder kann sich da setzen.