Deutsche Bahn - Zug hat Ausfall - Sitzplatzreservierung damit aufgehoben & ungültig...?
doch damit hat man KEINEN Schadensersatz.
Der regulär reservierte Sitzplatz ist NICHT mehr gegeben.
Allerdings wird man nicht dafür entschädigt.
Für mich ein Unding... wie seht ihr das?
7 Stimmen
4 Antworten
Kriegst du doch erstattet.
Aus
https://www.bahn.de/service/buchung/fahrgastrechte/nationale_regelungen
Erstattung, wenn Sie Ihre Sitzplatzreservierung nicht in Anspruch nehmen konntenKonnten reservierte Sitzplätze nicht zugeteilt oder zugeteilte Sitzplätze nicht bereitgehalten oder wegen Zugverspätung nicht eingenommen werden, haben Sie Anspruch auf Rückzahlung des gezahlten Reservierungsentgelts.
Wenden Sie sich hierzu bitte an eine DB-Verkaufsstelle (DB Reisezentrum oder DB Agentur).
Die Rückzahlung des Reservierungsentgelts können Sie auch formlos beantragen beim Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt (M).
Jedes Nicht-Verkehrsunternehmen würde hier zu angemessenem Schadenersatz verdonnert werden, die entsprechenden AGBs wären ungültig, da den Kunden unangemessen benachteiligend - letztlich schließt man einen Vertrag, den die Bahn erfüllen kann oder nicht, wenn sie das nicht tut, bekommt man nur das Geld zurück, der Klassiker unwirksamer AGBs.
Das Problem: Das Beförderungsrecht stammt in seinen Grundzügen noch aus der Zeit, als die Bahn faktisch ein hoheitliches Geschäft war, da gilt das AGB-Recht nur eingeschränkt - da müsste man einen Musterprozess führen, der durchaus ganz gute Erfolgsaussichten hätte ...