Was passiert wenn man sich als Hartz 4 Empfänger „zu blöd“ für jede Arbeit anstellt?
Man muss ja jede Arbeit, die einem zugewiesen wird, annehmen. Nur was ist mit Kandidaten, die sich zu blöd anstellen? Gibt es dann Sanktionen oder erlischt der Anspruch?
9 Antworten
Dann gibt es eine Sanktion wegen einer absichtlich herbeigeführten Kündigung wegen Arbeitsverweigerung. "Zu blöd" gibt es bei Zeitarbeit oder gar Maßnahmen nicht.
Und falls man wegen Krankheit/Behinderung "zu blöd" ist muss man das nachweisen.
Simkram34 schreibt:
Man muss ja jede Arbeit, die einem zugewiesen wird, annehmen.
Wo steht das?
In SGB II § 10 Zumutbarkeit steht das nicht. Dort steht vielmehr:
"(1) Einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass
1. sie zu der bestimmten Arbeit körperlich, geistig oder seelisch nicht in der Lage ist [...]
5. der Ausübung der Arbeit ein sonstiger wichtiger Grund entgegensteht. [...]
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten für die Teilnahme an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit entsprechend."
Und auch in SGB II Unterabschnitt 5 Sanktionen § 31 Pflichtverletzungen steht:
Dies gilt nicht, wenn erwerbsfähige Leistungsberechtigte einen wichtigen Grund für ihr Verhalten darlegen und nachweisen.
Gruß aus Berlin, Gerd
"ein wichtiger Grund" ist ein „unbestimmter Rechtbegriff“. Der Sachbearbeiter des Jobcenters und eventuell noch die Widerspruchsstelle und gar noch das Sozialgericht müssen diesen Begriff mit Inhalt füllen, anhand der Fakten, die sie über den vorliegenden Einzelfall kennen.
"weil ich keine Arbeit im Lager mag“ oder gar "weil ich keine Arbeit mag“ hört sich nicht so wichtig an. Falls aber eine Depression dahinter steckt oder so etwas, kann es schon ganz anders aussehen. Lust und Laune sind nun mal was anderes als eine wissenschaftlich und daher auch amtlich anerkannte Störung.
"entspricht nicht meiner Ausbildung“ steht ja schon im Gesetz, dass das nicht genügt. Sonst könnten Küfer ja gar nicht mehr vermittelt werden ;-). Oder bald schon eine Fachkraft für Atomkraft ...
Eine "niedrigere" Tätigkeit ist auch kein wichtiger Grund, zumal der Philosoph ja auch Brot ist und daher auch mal Brot in Regale einräumen kann, so er gesund ist. Klassisch ist im Sozialhilferecht allerdings der Fall des Geigenvirtuosen, der keine Steine schleppen muss, damit er sich nicht die Finger verbiegt. Steht mittlerweile auch im Gesetz: wenn "die Ausübung der Arbeit die künftige Ausübung der bisherigen überwiegenden Arbeit wesentlich erschweren würde, weil die bisherige Tätigkeit besondere körperliche Anforderungen stellt", SGB II § 10 Zumutbarkeit Absatz 1 Nr. 2.
Man muss ja jede Arbeit, die einem zugewiesen wird, annehmen.
Nur grundsätzlich. Nicht jedoch absolut.
Gibt es dann Sanktionen oder erlischt der Anspruch?
Kommt immer auf den Einzelfall an.
Pauschalieren bei "Hartz 4" funktioniert nicht immer ...
Also da kommst du wohl nicht drum herum um die Maßnahme,falls du dort aber nichts machst und nur querstellst oder nicht antrittst,dann gibt's halt Sanktionen. Durch die Maßnahme musst du aber zurecht auch durch ob mit großem Ehrgeiz oder nicht, dafür gibt's halt auch Hartz4.
Also die Menschen die wirklich nichts auf die Kette bekommen in der Arbeit, bekommen auch im Privatleben nicht auf die Kette und haben dann in der Regel Sozialarbeiter oder Betreuer die die Büro Angelegenheiten erledigen weil sie das nicht selber können.
Dadurch werden dann die Klientin vom Jobcenter in Ruhe gelassen.
Und die Leute die keinen Bock haben zu arbeiten da kann ich nichts zu sagen solche Leute hatte ich bis jetzt nichts zu tun.
Ich kenne zwei Personen aus meiner ehemaligen Jugend die heute Dauer psychotisch sind und in Betreuung sind falls Sie alleine nicht klar kommen. Sie haben einen Betreuer bekommen der die Büro Angelegenheit macht und die Anträge bei Arbeitsamt stellt damit sie ihre Miete und ihr Regelsatz bekommen.
Jup, da hab ich mich nicht ganz korrekt ausgedrückt: ich meinte eher man kann nicht sagen „eww nee das kann ich nicht weil ich keine Arbeit im Lager mag“, oder auch „nee, bin Philosoph, Lagerist entspricht nicht meiner Ausbildung“ - bzw. Kann man, zählt aber nicht als Grund