Was passiert wenn ich zu hoch geblitzt werde?

5 Antworten

Ersteinmal bekommt der Halter die Post mit Foto.

Dann kann der Halter die Strafe akzeptieren oder das Formular ausfüllen und reinschreiben, dass er nicht der Fahrer war und auf dem Foto auch Deine Person zu sehen ist. Der gibt dann Deine Adresse an und dann bekommst Du Post mit Foto und Strafe ...

Der Halter bekommt zunächst einen Anhörungsbogen. Hier kann er sich zur Sache äußern, also nicht sagen, den realen Fahrer benennen oder sich bei nahen Angehörigen auf das Zeugisverweigerungsrecht berufen.

Sagt er nichts, ergeht der Bußgeldbescheid gegen den Halter, gibt er den Fahrer an, bekommt der den Anhörungsbogen, verweigert man die Aussage, wird die Behörde versuchen, den Fahrer anderweitig zu ermitteln, kann aber ein Fahrtenbuch auferlegen.

Der Halter bekommt die Post. Bei 40 km/h drüber innerorts gibt es ein Fahrverbot von einem Monat, ein Punkt und ein Bussgeld von €288,50.
Ausserorts könnte das Fahrverbot wegfallen, wenn nicht innerhalb von 12 Monaten schon einmal ein ähnlicher Verstoss geahndet wurde. Den einen Punkt und ein Bussgeld von € 228,50 gibts aber trotzdem.
Bei solchen Strafen würde ich als Halter den wirklichen Fahrer auf dem Anhörungsbogen angeben.

Also, hier greift die Halterhaftung nicht. Du bekommst auch kein Bußgeld als Halter, wenn der Fahrer nicht bekannt ist. Sicher bekommt der Halter über das Kennzeichen die Post. Aber es haftet ausschließlich der Fahrer, den die Behörde ggf. ermitteln muss.

In Deutschland haftet der Fahrer. Der Halter bekommt nur die Post zugestellt.