Was passiert, wenn ich als Studentin mehr als 20 h die Woche arbeite?

2 Antworten

Wenn du im Mittel auf 20h/Woche kommst und das irgendwo eine genannte Obergrenze sein sollte, ist es wohl egal. Wenn du natürlich Überstunden ansammelst und die am Ende offiziell ausgezahlt werden... problematisch.

  • Arbeitszeit liegt während der Vorlesungszeit

Die wöchentliche Stundenzahl darf auch nicht im Einzelfall überschritten werden (es gibt hierbei keine Gesamtbetrachtung z. B. auf einen Monat).

  • Man muß die Grenze in jeder einzelnen Woche einhalten

Sobald die Stundenzahl überschritten wird, ist man voll sozialversicherungspflichtig, außer wenn die "Überstunden" ans Wochenende oder in die Abend- oder Nachtstunden (außerhalb der Vorlesungszeit) gelegt werden.

Dann wäre das auf max. 26 Wochen beschränkt, indem man zusätzlich, außerhalb der Vorlesungszeit, auch beim gleichen ArbG, mehr als die 20 Std. arbeiten darf.