2 Jobs als Studentin?
Guten Abend,
Meine Schwester studiert Architektur und Ihr wurden die Leistungen gestrichen. Um sich über Wasser zu halten hat sie derzeit einen Nebenjob, der nicht mehr ausreicht, weshalb sie mit dem Gedanken spielt, sich eine weitere Nebenbeschäftigung zu suchen.
Auf Google stand verschiedenes, was nicht wirklich Aufschlussreich war.
Soweit ich richtig verstanden habe, Darf Sie 2 Jobs haben, aber nicht mehr als 20 Std. in der Woche arbeiten. Es sei denn sie Verlegt einen Job ins Wochenende? dann dürfte sie Theoretisch länger als 20 Std in der Woche arbeiten, aber mit SemesterferienJobs und Wochenendjobs nicht mehr als 182 Kalendertage im Jahr?
Oder ist das ganze etwas anders geregelt wenn Sie keine Leistungen bekommt ?
Falls nicht, könnte sie Theoretisch mehr arbeiten wenn sie dafür die Fälligen Kosten zu Sozialversicherungen, Steuern usw selber bezahlt?
Im Großen und ganzen: Was muss sie bei Wahrnehmung der Zweiten Beschäftigung Beachten?
Vielen dank und freundliche Grüße
3 Antworten
Sie soll sich dazu beim Studentenwerk beraten lassen. Wir kennen nicht all ihre Angaben die für eine zuverlässige Antwort notwendig wären und die solltest du hier auch nicht veröffentlichen.
Dort kann man ihr auch sinnvolle Alternativen aufzeigen. Ich glaube nicht das zwei Jobs neben dem Architekturstudium möglich sind wenn man das erfolgreich abschließen möchte.
Als Studentin, ohne Hauptbeschäftigung, kann deine Schwester mehrere 450-Euro-Minijobs nebeneinander ausüben. Sobald ihr gesamter monatlicher Verdienst die 450 Euro überschreitet, werden alle Beschäftigungen versicherungspflichtig und sind zu ihrer Krankenkasse zu melden.
Ob für deine Schwester das Werkstudentenprivileg Anwendung finden kann (Beschäftigung in der Vorlesungszeit nur maximal 20 Stunden pro Woche), entscheidet ihre zuständige Krankenkasse. Diese kann deine Schwester auch beraten, sofern das Werkstudentenprivileg keine Anwendung finden kann zum Beispiel durch Mehrarbeit.
Viele Grüße,
das Team der Minijob-Zentrale
Sie kann meines Wissens nach mehrere Jobs haben oder durch höhere Stunden mehr als 450 Euro verdienen, da sie ja eh keine Leistungen bekommt. Wenn sie aber zB zwei 450 Euro jobs macht, muss sie diese sozialversicherungspflichtig anmelden, sprich sie werden dann besteuert und damit bekommt deine Schwester natürlich deutlich weniger Geld am Ende des Monats. Es geht bei dieser Regelung nicht um Stunden oder Anzahl an Jobs, sondern um die 450 euro Grenze, die steuerfrei ist. Ich persönlich glaube dass zwei Jobs neben der Uni sehr viel und kaum machbar sind. Vielleicht würde ihr ja einer reichen?