Was passiert, wenn das Handy mit einem Vertrag kaputt geht?!

7 Antworten

Das kommt auf den Vertrag an.

Ist das Handy teil des Vertrages, wird also durch den Vertrag abbezahlt, dann hat man einen Vertrag mit Mindestlaufzeit damit die Raten für das Handy abbezahlt werden können. Egal was passiert, der Vertrag läuft dann weiter und man muß weiter die Grundgebüren bezahlen und damit die Raten.

Das ist wie beim Auto. Wenn man das Auto über Raten finanziert, dann muß man weiter zahlen auch wenn man das Auto durch einen Unfall zerstört hat.

Nur wenn es ein Garantiefall ist, bekommt man das Handy repariert oder ein neues ohne extra dafür zu bezahlen.

Möchte man den Vertrag frühzeitig kündigen, dann besteht meistens die Möglichkeit alle Raten die noch offen sind auf einen Schlag zu bezahlen. Dann zahlt man z.B. bei einem teuren Smartphone einige hundert Euro.

Erst wenn die Mindestvertragszeit (meistens 2 Jahre) abgelaufen ist, dann kann man auch einfach so kündigen bzw. kann vom Provider ein neues Handy bekommen wobei sich dann die Mindestvertragslaufzeit wieder verlängert. Man kann also z.B. nach ABlauf der üblichen 2 Jahre ein neues Handy bekommen, muß dann aber wieder mindestens 2 Jahre lang zahlen.

Die einzige Möglichkeit ein "selbst zerstörtes", geklautes oder durch unbekannte dritte beschädigtes Handy ersetzt zu bekommen ist eine "Handyversicherung". DIe muß man dann aber extra bezahlen. Meine ist mit dem Vertrag gekoppelt. Da ich ein Auslaufmodell gekauft hatte, bekam ich das Handy fast umsonst und habe dafür dann eine Versicherung abgeschlossen. Insgesamt zahle ich genau so viel wie für ein aktuelles Handy, dafür kriege ich aber sofort ein neues wenn mir das ins Klo fällt oder es aus anderen Gründen nicht mehr nutzbar ist. Solange das natürlich nicht zu oft passiert.

Kommt drauf an, wie das in deinem Vertrag vorgesehen ist. Normalerweise müsstest du für selbstverschuldete Schäden an deinem Handy eine eigene Versicherung abschließen, damit du dann ein neues Gerät bekommst. Also wirst du da vermutlich kein neues Gerät von deinem Anbieter bekommen.

Wenn es allerdings ein Schaden ist, an dem du selbst keine Schuld trägst, dann sollte dieser im Rahmen der Garantie von deinem Anbieter behoben werden. Kostenlos


etokito 
Beitragsersteller
 14.08.2014, 12:07

Vielen Dank, für die ausführliche Antwort!

Ich wüsste kein Grund wieso es bei Smartphones anders, als bei allen anderen Geräten/Objekten sein sollte.

Bei einem technischen Defekt der nicht von dir verschuldet ist, ist es ein Garantiefall und du bekommst es wiederhergestellt oder ersetzt. Wenn du aber z.b. das Display zerstörst dann wirst du es selber ersetzten müssen.

Dein Tarif den du gebucht hast ist aber nicht an das Handy gebunden. Soll heißen wenn du es zestörst, und nicht mehr nutzen kannst, dann bist du trotzdem nicht aus deinem Tarif befreit. Eine Kündigung ist auch erst dann nach der Mindestvertragslaufzeit möglich, manchmal geht es auch schon früher aber nur gegen die Zahlung einer Vertragsstrafe, die inetwa so hoch ist wie die Kosten die du durch den Vertrag für die restliche Zeit noch hättest.

Der Vertrag läuft weiter und du musst dich selbst um ein Ersatzgerät kümmern.

Kommt darauf an. Wenn das Handy unverschuldet kaputt geht, wird es dir via Gewährleistung/garantie repariert! Wenn dir das Gerät aus der Hand fällt oder ins Wasser, sprich du selbst schuld bist, dann darfst du die Reparatur zahlen und natürlich auch weiterhin das Gerät bezahlen, bis es komplett abgezahlt ist!