1und1 Vertrag gekündigt, obwohl ich keine Kundennummer, Vertragsnummer oder Rufnummer angebgeben habe?
Hallo,
ich lebe mittlerweile im Ausland und wollte mein Handyvertrag kündigen, was auch passiert ist und wurde leider von 1und1 in dem Sinne reingelegt. Es wären noch 2 Monate bis Vertragsschluss gewesen und ich wollte den Vertrag so schnell wie möglich kündigen. Ein Handy war dabei.
Ein Mitarbeiter hatte mir letztes Jahr versichert, dass ich einen Restbetrag bezahlen müsste am Ende und nicht den vollständigen Handypreis.
Nun kommt das Interessante:
In meinem Kündigungsschreiben habe ich keine Handynummer, Vertragsnummer oder Kundennummer angegeben. Nur Name, Geburtstdatum und meine Unterschrift. Es wurde nicht nach einer korregierten Form gefragt.
Ist der Vertrag nun nichtig? Ich hoffe schon.. In deren Email, wie die Kündigung aussehen sollte, steht aufgelistet, dass ich die Kundennummer und Vertragsnummer unbedingt angeben soll. Trotzdem haben die die Kündigung durchgewunken und mir jetzt alles in Rechnung gestellt.
4 Antworten
Wurde die Kündigung schriftliche bestätigt?
Eine Kündigung ist eine Willenserklärung deinerseits.
Und wenn sie dich anhand von Namen und Geb.-Datum einem Vertrag zuordnen konnten, ist die Kündigung wirksam.
Das ist völlig irrelevant. Wenn der Vertragspartner die Kündigung erhalten hat, ist sie auch gültig.
In den Aufforderungen von 1und1 steht geschrieben, dass es per Postweg geschehen soll und Kundennummer+ Vertragsnummer angegeben werden soll. Dies ist nicht erfolgt.
lt. AGB:
var.uicdn.net/pdfs/1und1-Allgemeine-Geschaeftsbedingungen.pdf
(Pkt. 3.6)
muß die Kündigung lediglich in Textform erfolgen, dies ist mit einer Email gewahrt.
Die Angabe der Kundennummer kann 1&1 imo nicht verlangen, wenn der Vertrag auch anders zugeordnet werden kann.
Es ist laut AGB doch sowieso Textform i.S.d. § 126b BGB vereinbart (s.o.), damit kommt der § 127 Abs. 2 BGB doch garnicht erst zu tragen.
Eine Vereinbarung der Schriftform dürfte nach § 309 Nr. 13 Bstb. b BGB ohnehin unwirksam sein.
Des Weiteren wäre eine formwidrige Kündigung gem. § 127 Abs. 2 BGB dennoch wirksam, 1&1 könnte nach § 127 Abs. 2 S. 2 BGB lediglich die nachträglich Bestätigung in Schriftform verlangen (sie müßten sie also wenn dann auch verlangen)
Das ist lediglich eine Bitte, um es 1&1 zu erleichtern, den richtigen Vertrag zuzuordnen. Bei einer Kündigung per Email, die von 1&1 auch mit Geb.Datum und Namen zugeordnet werden konnte, ist die Textform ausreichend. Die Kündigung ist somit wirksam, und die Rechnung über die Restsumme fällig.
Wenn du ne Bestätigung bekommen hast ja, wenn nicht dann nicht.
Wie können die denn eine Kündigung annehmen, in der keine Vertragsnummer, Rufnummer oder Kündigungsnummet aufgelistet ist.. es steht in deren Aufforderungen für eine Kündigung.
Rätselhaft.
Es wären noch 2 Monate bis Vertragsschluss gewesen und ich wollte den Vertrag so schnell wie möglich kündigen. Ein Handy war dabei.
Ja und? Warum hast du nicht einfach zum Ablauf gekündigt?
Ein Mitarbeiter hatte mir letztes Jahr versichert, dass ich einen Restbetrag bezahlen müsste am Ende und nicht den vollständigen Handypreis.
Man macht keine Vertragsverhandlungen am Telefon.
In meinem Kündigungsschreiben habe ich keine Handynummer, Vertragsnummer oder Kundennummer angegeben. Nur Name, Geburtstdatum und meine Unterschrift.
Na und? Solange der Dienstleister dich anhand von Name und Geburtsdatum identifizieren bzw. den vertrag zuordnen kann, genügt das. Die abgefraghten Daten dienen nur dazu, die Abwicklung zu vereinfachen und Verwechslungen vorzubeugen. An der Kündigung respektive ihrer Wirksamkeit ändert weder das eine noch das andere per se etwas.
Ist der Vertrag nun nichtig?
Wat?
Trotzdem haben die die Kündigung durchgewunken und mir jetzt alles in Rechnung gestellt.
Wenn in den Vertragsdaten die Bezahlung des Mobiltelefons nur bei Ableistung der dazugehörigen Vertragslaufzeit vereinbart war respektive sich diesbezüglich keine abweichenden Klauseln finden lassen, dann geht das Telefon erst nach Ablauf der MVZ in deinen Besitz über. Und die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit keiner besonderen Form; sie muss dem Empfänger nur zugegangen sein. Das ist offenkundig der Fall, also bleibst du auf den Kosten lt. Rechnung sitzen.
Es wurde per email bestätigt. Meine Kündigung wurde auch per email gesendet.