Was passiert mit meinen vermieteten Immobilien, wenn ich eine langjährige Haftstrafe antrete?

4 Antworten

Du bist auch als Häftling geschäftsfähig.
Für deine Immobilie solltest du rechtzeitig für eine verlässliche Verwaltung sorgen.
Du bekommst jedenfalls (längere Zeit) keinen Freigang wegen Wohnungsbesichtigung.
Internet-Zugang besteht in aller Regel nicht.

Naja. Klar, Einen Vermögensverwalter. Nur: Abhängig von Deinem Verbrechen werden ein paar Zivilklagen kommen. Und natürlich Prozesskosten.

Womöglich bleibt von Deinem wohlgefüllten Portfolio nicht viel übrig.

Du lässt Deinen Anwalt eine Verwaltung suchen.

du brauchst eine entsprechende Verwaltung, die deine Aufgaben übernimmt.

aus dem Knast kann man ganz schlecht mit nem Handy telefonieren.