Verkauf eines Anteils einer Bruchteilsgemeinschaft?

4 Antworten

Geht es um die Rücklagen? Ich weiß jetzt nicht, inwieweit da diese Bruchteilsgemeinschaft mit rein spielt, damit kenne ich mich nicht aus. Bei Immobilien ist es aber normalerweise so, dass die Rücklagen zur Immobilie gehören, die werden nicht ausgezahlt.

Da der Verkäufer den Preis bestimmt, zu dem er verkaufen will, kann er die Rücklagen aber natürlich auch in den Verkaufspreis miteinrechnen.


Schusch19 
Beitragsersteller
 26.09.2019, 08:03

Vielen Dank für Deine Antwort!

Es handelt sich um meinen Bruder und mich. Er hat mir seinen Teil angeboten. Er hat 1/4, ich auch, ein anderer Verwandter die Hälfte. Preis lt Schätzung vom Ortsgericht. Nun schlägt er auf diesen Preis 1/4 des Hauskontos drauf und ich versuche rauszubekommen, ob das rechtens ist oder die Hausgemeinschaft ihm seinen Anteil einfach auszahlt oder was damit passiert.

0
Zakalwe  26.09.2019, 08:11
@Schusch19

Würde die Hausgemeinschaft den Anteil auszahlen, würde es ja an Rücklagen fehlen, also macht sie das natürlich nicht. Und natürlich darf er das auf den Verkaufspreis draufschlagen. Zu welchem Preis er verkauft, ist ganz allein seine Entscheidung. Genauso wie es deine Entscheidung ist, diesen Verkaufspreis anzunehmen.

0
Schusch19 
Beitragsersteller
 26.09.2019, 08:29
@Zakalwe

Vielen Dank, ja, das muss gut überlegt sein, ob ich zu dieser Mehrzahlung bereit bin.

0

Der Anteil am gemeinschaftlichen Vermögen ist natürlich in den KP einzupreisen. Wenn - wie hier - es um einen Anteil von 25% an der Immobilie geht, wird mit dem Anteil an der Immobilie auch der gleich hohe Anteil an den Rücklagen veräußert.

NB.: Der Preis ist nur angemessen. Da die einzige realistische Alternative zur Veräußerung an einen Mitbesitzer die Teilungsversteigerung wäre, ist es wohl sehr ratsam, das Angebot anzunehmen.

Eine GbR ist keine Bruchteilsgemeinschaft, sondern als Außen-GbR rechtsfähig und andernfalls eine Gesamthandsgemeinschaft.

Die WEG-Rücklage wiederum gehört der teilrechtsfähigen WEG. Die GbR hat hieran lediglich einen rechnerischen Anteil. Werden GbR-Anteile veräußert hat das hierauf also gleich zweifach keine Auswirkung. Ggf. ist der rechnerische Anteil bei der Gegenleistung entsprechend zu berücksichtigen.

Das alles in Bezug auf das deutsche Recht.

Wer auch immer einen solchen Bruchteil kaufen sollte? Das Geld bleibt natürlich bei den Rücklagen.


Schusch19 
Beitragsersteller
 26.09.2019, 08:02

Vielen Dank für Deine Antwort!

Es handelt sich um meinen Bruder und mich. Er hat mir seinen Teil angeboten. Er hat 1/4, ich auch, ein anderer Verwandter die Hälfte. Preis lt Schätzung vom Ortsgericht. Nun schlägt er auf diesen Preis 1/4 des Hauskontos drauf und ich versuche rauszubekommen, ob das rechtens ist oder die Hausgemeinschaft ihm seinen Anteil einfach auszahlt oder was damit passiert.

0
Oponn  26.09.2019, 08:23
@Schusch19

Die Hasugemeinschaft zahlt nichts aus. Ob du bereit bist, einen höheren Preis zu zahlen, musst du entscheiden. Grundsätzlich halte ich das Ansinnen aber durchaus für gerechtfertigt.

0
Schusch19 
Beitragsersteller
 26.09.2019, 08:29
@Oponn

Vielen Dank, ja, das muss gut überlegt sein, ob ich zu dieser Mehrzahlung bereit bin.

0