3 Antworten

Ehrlich gesagt, ins Schwimmbad mit Umkleidezwang wie eben in Hallenbädern oder Thermen gehe ich nicht, aber im Sommer an den FKK-Strand. Und beim ausziehen merken es nur diejenigen, die genau beobachtet haben, dass ich als Dame kam und nun als Mann auf der Wiese liege. Die FKK-Leute achten aber kaum auf die anderen und auch nicht ob ihre Körperteile groß oder klein oder so ähnlich sind.

Bei öffentlichen Toiletten gehe ich auf's Herrenklo, werden schlimmstenfalls komisch betrachtet, wenn ich vor dem Pissbecken stehe und meinen Rock hochhebe. Oder ich gehe einfach in die Box, während sich die anderen urinierenden Männern mit ihrem eigen Dingsbumms beschäftigen.

Du meldest dich beim Standesamt, begründest die Änderung, wartest 3 Monate und dann war's das.

Ja, dann kannst du Umkleidekabinen, Duschen, Saunen etc. von Frauen problemlos mitnutzen.


Lexa1  02.11.2024, 14:48

So problemlos ist es aber nicht wirklich. Habe schon erlebt, dass ein biologischer Mann, der sich als Frau fühlte, auch Frauenkleider trug, in eine Umkleide für Frauen wollte. Der wurde hochkantig herausgeschmissen und beim Schwimmbadleiter angezeigt. Egal, was in irgendwelchen Papieren stand.

Xenortus  02.11.2024, 14:51
@Lexa1

Dann kommt es zur Klage, welche die Dame dann dank neuem Gesetz gewinnt.

Lexa1  02.11.2024, 14:52
@Xenortus

Kann sein, aber eine wirkliche "Dame" ist es ja nicht.

Xenortus  02.11.2024, 14:53
@Lexa1

Ab jetzt ja ^^

Und wer was anderes behauptet, der wird für Diskriminierung ordentlich zur Kasse gebeten ^^

Klimakritiker  02.11.2024, 15:28
@Xenortus

Eben nicht - da greift das Hausrecht. UND § 859BGB - da darf man sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren. UND §32StGB und 123StGB

Overloard1337 
Beitragsersteller
 02.11.2024, 15:37
@Klimakritiker

Also kann man Schwarzen auch verbieten, im Gym zu trainieren oder auch weißen? Ist ja Hausrecht?

Xenortus  02.11.2024, 15:40
@Klimakritiker

Hab nie was anderes behauptet, aber dann wirst du wie oben erwähnt, zur Kasse gebeten, weil du die Person diskriminierst.

Mir fällt spontan kein Fall ein, bei dem der Hausherr gewonnen hätte und jetzt sinken die Chancen dafür noch weiter.

KarlKlammer  02.11.2024, 15:55
@Xenortus
Dann kommt es zur Klage, welche die Dame dann dank neuem Gesetz gewinnt.

Das neue Gesetz regelt ausdrücklich nicht den Zugang zu geschlechtsspezifischen Räumen.

Es ist auch absehbar, dass die ordentlichen Gerichte keine abschließende Entscheidung zu der Frage treffen werden und solch ein Verfahren letztlich vor dem BVerfG geführt werden müsste.

Xenortus  02.11.2024, 15:59
@KarlKlammer

Als Frau hast du Zugang zu diesen Räumen. Wo soll eine Person, die vor dem Gesetz als Frau gilt, sonst hingehen?

Das Gesetz macht es einfacher, dass man das Geschlecht ändern kann, vorher war es mit Hürden verbunden.

KarlKlammer  02.11.2024, 16:25
@Xenortus

Das Gesetz regelt keine Änderung des Geschlechts. Das Gesetz regelt eine Änderung von Einträgen im Geburtsregister.

Die Spiegelfunktion des Personenstandsrechts ist eine Grundlage dafür. Diese besagt aber auch, dass Einträge in den Registern unzutreffend sein können. Weswegen Einträge ja auch geändert werden können.

Die Eintragungen in den Registern sind für die tatsächliche Rechtslage nicht maßgeblich, sie sollen sie nur abbilden. Eine Spiegelfunktion eben.

Wenn es für den "verständigen Betrachter" offensichtlich erscheint, dass jemand Räume nutzen will, nur um in die Intimsphäre anderer einzudringen, dann ist eine Ungleichhbehandlung nach § 20 Abs. 1 Punkt 2 AGG auch zulässig.

Der Ausgang eines solchen Verfahrens ist keinesfalls klar. Martina, die überall nur Martin genannt wird, Vollbart trägt und gerne den Propeller in einer Damenumkleide macht, wird wohl erstmal ein Gutachten einholen müssen und dem Gericht erklären müssen, warum alle Zeugen meinen, dass sie Martina überhaupt nicht unter diesem Namen kennen und dachten sie sei ein Mann.

mooritz23  03.11.2024, 09:47
@Lexa1

Sicher wird es eine Übergangsphase geben bis der letzte Hinterwäldler vom Dorf die neue Gesetzeslage kennt. Klar muss aber auch sein, nur wer tatsächlich die standesamtliche Beurkundung hat, darf auch die Damenumkleide und das Damenklo nutzen. Dann dürften die nur zeitweise tätigen Crossdresser außen vor bleiben.

gb200  03.11.2024, 10:08
@Lexa1

Nun muss der Bademeister auf Grundlage der Gesetzlichkeiten schlichten und dabei selbst die Damenkabinen betreten.

Lexa1  03.11.2024, 10:46
@mooritz23

Aber der Mann, der sich jetzt als Frau fühlt und hat ja wohl nicht immer die geforderten Dokumente dabei. Und ehe er sich vor den Frauen, die darin sind, ewig ausweisen muss, ist der Tumult wahrscheinlich schon im Gange.(Bildlich gesprochen). Beim Toilettengang ist es wahrscheinlich unerheblich, da es Kabinen gibt.

Lexa1  03.11.2024, 10:47
@gb200

Muss er nicht, kann es draußen regeln.

Transmenschen haben da ihre Not. NeoVagina hin oder her. Ich verstehe nicht, warum Transfrauen es einfach wegdiskutieren, dass sich Frauen unter der Dusche belästigt fühlen, wenn sie eine unoperierte Transfrau sehen. Umgekehrt ist es tendenziell nicht so problematisch. Wenn ich einen Transmann unter der Dusche sehe, nehme ich das zur Kenntnis, fühle mich aber nicht belästigt.

M.39.verh.