Was macht man, wenn man nonbinary ist und die Klassenlehrerin das nicht versteht?

10 Antworten

Vielleicht zunächst mit anderen verständnisvollen Lehrer*innen darüber sprechen, ob diese nochmal auf sie zugehen können oder gleich der Schulleitung melden, im Optimalfall löst sich die Sache. Wenn gar nichts möglich ist, würde ich je nachdem wie deine Situation im allgemeinen ist in Betracht ziehen die Klasse zu wechseln.

Wenn du deinen Geschlechtseintrag bereits offiziell ändern lassen hast, glaub ich könnte man sogar rechtliche Schritte einleiten, zumindest ist das bei absichtlichen deadnaming der Fall.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – transmasc und bisexuell

Deine Lehrerin ist nicht dazu verpflichtet, die von dir gewünschten Pronomen zu verwenden. Du dagegen musst aber die Pronomen akzeptieren, die die Lehrerin dir gegenüber benutzt.

Man wird nicht mit Pronomen angesprochen, daher muss sie dich auch nicht mit dey ansprechen sondern nur mit DU (oder Sie wenn du etwas älter bist).

Ihr diese Info zu geben ist also völlig überflüssig, und wie sie mit anderen über dich zu reden hat und welches Pronomen sie da verwendet, kannst du einem Erwachsenen vielleicht mitteilen, aber nicht vorschreiben oder verlangen.


Lamanini  27.08.2024, 17:04

Man kann sogar Leute verklagen, die es absichtlich über längere Zeit falsch machen. Zumindest in Deutschland, wenn man sich eher in religiös extremistischen Staaten bewegt, dann sicher nicht.

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Du setzt ein Schreiben auf und gehst mit dem Dem Schreiben zum Rektor.

Entweder mit einem Zeugen der die Übergabe des Schreiben später bezeugen kann oder Du lässt Dir eine Kopie des Schreiben per Unterschrift bestätigen.

In dem Schreiben erklärst Du das Du Non-Binär bist und welche Pronomen Du für Dich wünscht. Und das Du Dir das von allen Lehrer*innen wünschst das sie, wenn erforderlich, die Gewählten Pronomen verwenden.

Erkläre dem Rektor auch warum Du diesen Schritt so gehst, weil es Leerkräfte gibt, die sich nach einer mündlichen Bitte nicht daran halten.

Du kannst zum einen noch auf das GG verweisen Art. 1 - 3

Sowie auf die Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Die schreibt unter Anderem

Im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt ein Diskriminierungsverbot aller Geschlechtsidentitäten und Geschlechter im Arbeitsleben und bei Alltagsgeschäften.

Ich wünsche Dir alles Glück dieser Erde 🍀 und alles Gute auf Deinem weiteren Weg 😘

PS: Wenn Du weitere Fragen hast immer raus damit. Gerne auch Privat

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Imperator91  27.08.2024, 21:43

Nur finden Artikel 1-3 hier keine Anwendung. Zudem liegt auch keine Diskriminierung vor. Ergo kann er/sie den Rektor auch nicht auf das Grundgesetz so wie die Antidiskriminierungsstelle verweisen. Außerdem würde das AGG ebenfalls keine Anwendung finden.

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Das Problem ist dass du da vermutlich nicht viel machen kannst. Das einzige ist vielleicht eine E-Mail an die schulleitende Person zu schreiben o.ä., ansonsten fällt mir leider nicht viel ein was du machen kannst.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich selber bin Omni und habe mich viel mit dem Thema befasst