BRD nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches?
Nicht der Rechtsnachfolger
Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht der Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich"123. Das Völkerrechtssubjekt "Deutsches Reich" ist nicht untergegangen2. In Bezug auf seine räumliche Ausdehnung ist der Staat "Deutsches Reich" allerdings "teilidentisch"1
Wo ist Deine Frage versteckt? "BRD nicht Rechtsnachfolger des DR" ist eine Aussage und keine Frage!
Mein Ziel mit der Frage währe gewesen mehr Seiten mit Informationen dazu zu erhalten :D
1 Antwort
Das ist korrekt. Die BRD ist rein rechtlich gesehen nicht Rechtsnachfolger des Reiches, sondern, wie es im zweiten Link steht mit diesem Identisch und "unterscheidet" sich von diesem nur in so weit, dass es nicht die exakt selbe Gebietsausdehnung hat. Im Kern wurde also nur das Deutsche Reich in Bundesrepublik Deutschland umbenannt und verlor die Ostgebiete.
Um eine, ich denke verständliche Metapher dafür zu wählen: ist dies wie mit Jemandem, der bei seiner Hochzeit den Namen des Ehepartners annimmt und der bei einem Unfall ein Bein verliert. Obwohl sich der Name geändert hat und ein physischer Teil der Person/des Menschen verloren ging, bleibt es die selbe Person/der selbe Mensch.