Was können wir in dem Fall beachten wiederpsuch nach Frist einlegen da wir im Urlaub sind?
Alte Hausbesitzer Thomas name geändert habe damals erlaubnis gegeben vor 30 Jahren das wir in die Toilette duschwanne einbauen dürfen, damals hat eine Firma die Dusche eingebaut bis 2009 lief es problemlos danach lief wasser durch den wand der neue Vermieter Harald hat die duschwanne komplett ausbauen lassen und der Schwarzarbeiter hat dort eine kleinere duschwanne gebaut und verfliest ,
2024 ist eine Fliese abgesplittert auf das Schreiben von mieterverein reagierte der Vermieter Harald nicht 3 Wochen lang nicht
, danach unterstellt er das wir die Dusche ohne Erlaubnis des Vermieters und unsachgemäß eingebaut hätten?
aber hallo ihre Handwerker habe die Dusche ja komplett ausgebaut und neue duschwanne eingebaut , und auch bei allen Mieterhöhungen hat er immer angegeben das die Wohnung eine Dusche bzw Bad besitzt ,
jetzt will er ungenehmigte duscheinbau unterstellen , und fordert Rückbau was können wir da machen ?
er setzt Frist bis zum 31.07.2024 doch wir sind im Urlaub ausland habe mieteverein davon Kenntnis gesetzt doch kann er
uns aus seiner Sicht trotzdem unter Druck setzen ?
Du meinst Wiederspruch (Bejahung, Zustimmung) oder Widerspruch (gegenteilige Meinung) der anderen Partei?
Wiederspuch gegenteilige Meinung da der Vermieter unterstellt als würden er nie gesehen und es auch nicht ausgebaut und neu einbauen ließ , aber Frist wird versäumt kan er da
1 Antwort
Die Forderung es aktuellen Eigentümer ist zurückzuweisen und in der Folge nicht weiter zu beachten. Sollte der Vermieter ene Klage anstrengen, wird er unterliegen, wenn du die entsprechende Beweise in der Hand hast.
Der Einbau einer Dusche als bauliche Veränderung der Mietsache musste doch durch den Eigentümer genehmigt werden. Oder ist das seinerzeit nur mündlich genehmigt worden?
Ich weis es nicht jedoch war es ein alter man der alte Hausbesitzer ist gestorben, mein Vater ist auch gestorben ,
der neue Hausbesitzer hat das Haus ja mit duschwanne gekauft , als er gekauft hat war die Dusche ja vorhanden , und er lies es auch im Jahr 2009 ausbauen und neubauen somit kann. Doch eine Erlaubnis auch von dem neuen Eigentümer nichts vorliegen den er lies ja die alte Wanne ausbauen und neue Wanne einbauen , somit kann er doch nicht auf dumm tuhen und nach einer Genehmigung fragen ?
Gerhard ob ich schriftliche Beweise habe weiß ich nicht den der Fall ist 30 jahre alt ,
der neue Eigentümer hat davon Kenntnis erlangt schon seit Jahren das die Wohnung eine Dusche besitzt auch im Jahr 2009 lies er wegen auslaufenden Wasser die Dusche ausbauen und durch ihren Handwerker keine Firma neu einbauen , somit hatte er zu jeder Zeit Kenntnis davon das die Wohnung eine Dusche besitzt die er sogar ausbauen und neu einbauen lies somit kann er doch nicht ungenehmigte Einbau unterstellen wovon er Kenntnis hat das die Wohnung eine Dusche besitzt ,