Was kann man tun wenn einem der Nachbar die Haustür ins Gesicht schlägt?

Chloepolyy  11.08.2024, 16:20

Wurdest du verletzt?

Zilpzalp2 
Beitragsersteller
 11.08.2024, 21:44

Eine kleine Platzwunde im Gesicht

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Man sagt einfach "oh, da hatten Sie aber großes Glück, dass ich mich nicht ernsthaft verletzt habe."

"Was kann man tun, wenn einem der Nachbar die Haustür und Gesicht schlägt?"

Nachdem ich heute Nachmittag Deine Frage gelesen hatte,

liebe Zilpzalp

benutzte ich die Gelegenheit beim Wäscheaufhängen im Garten, um über sie nachzudenken.

Die Frage ist natürlich: W i e stark bist Du dadurch im Gesicht verletzt worden? Hat Deine Nase geblutet, hast Du Dich an Deiner Nase auf besondere Weise verletzt, war der Schlag der Türe so gewaltig, dass Du sogar Deine Nase gebrochen hast?

Daher, liebe Zilpzalp, wenn Du auch nur leichte Schmerzen an Deiner Nase hast, so muss sich dies unbedingt ein Arzt anschauen! Bei leichten Schmerzen rate ich Dir, die 116 117, den ärztlichen Bereitschaftsdienst, anzurufen.

Jedoch bei starken Schmerzen, solltest Du unbedingt so schnell wie möglich die Notaufnahme des nächsten Krankenhauses aufsuchen, auch jetzt noch zu später Stunde, sodass fachmännisch nach Deiner Verletzung geschaut wird und sie, falls es eine schlimmere Verletzung ist, wie sich nach einer Röntgenaufnahme herausgestellt haben wird, diese ärztlicherseits dokumentiert wird. Sodass Du bei dem folgenden Strafantrag bei der Polizei gegen den Übeltäter den Beweis 0ber die Verletzung hast.

Doch lass uns zunächst systematisch vorgehen!

Als erstes geht es darum, ob Dein Nachbar es darauf angelegt hat, Dich bewusst zu verletzen undzu schädigen, oder ob ihm die Türe beim Auf- oder Zumachen lediglich aus der Hand geglitten ist und Du durch einen dummen Unglückzufall zur falschen Zeit am falschen Ort warst und Dich Dein Nachbar nur fahrlässig verletzte. So ist die Frage, w i e ging er an Dir vorbei, gab er dabei einen Kommentar ab, indem er Dich etwa beleidigte, sodass das Zusammentreffen an der Haustüre in eine bewusst herbeigeführte Körperverletzung Deines Nachbarn an Dir ausartete, indem er Dich für irgendetwas bestrafen wollte, sich an Dir rächen wollte oder, weil er eine so tiefe Antipathie gegen Dich hat, eine bewusste Gelegenheit gesucht hat, Dich verletzen zu wollen.

Ich gehe davon aus, dass Dein Nachbar beabsichtigte, Dich zu verletzen! Sollte nun tatsächlich durch seine barbarische Attacke Deine Nase gebrochen sein, so handelt es sich um nichts weniger als um eine gefährliche Körperverletzung!

Dazu, und schon aufgrund der Schmerzen, ist es zwingend notwendig, dass Du, wie oben beschrieben, umgehend das nächste Krankenhaus aufsuchst und nicht bis morgen damit wartest. Die Notaufnahme ist auch nachts erreichbar!

Danach gehst Du dann sofort zur nächsten Polizeistelle, zeigst Deine Verletzung und erstattet Anzeige. Dabei ist es wichtig, dass Du in treffenden Worten ausführlich und genau die Situation schilderst, wie es zu Deiner Verletzung kam und wie sich Dein Nachbar Dir gegenüber verhalten hat.

Sollte Deine Verletzung nicht so schwerwiegend sein und Dein Nachbar Dich tatsächlich nur fahrlässig verletzt haben, so musst Du dennoch Strafantrag gegen ihn stellen. Dann nicht wegen gefährlicher Körperverletzung, sondern wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Auch in diesem Fall ist es zwingend notwendig, dass Du Deine Verletzung ärztlicherseits dokumentieren lässt. Entweder durch den ärztl. Bereitschaftsdienst oder aber durch die Ärzte im Krankenhaus!

Denn diesen Nachweis über Deine erlittene Verletzung brauchst Du, um es zu erreichen, dass es das Gericht anerkennt, dass Dein Nachbar Dich verletzt hat! Und er deswegen verurteilt wird! So bestehen also zwei Möglichkeiten, deren er sich schuldig machen kann: Einerseits die fahrlässige Körperverletzung oder aber die gefährliche Körperverletzung!

Und dann, liebe Zilpzalp, ist noch zu überlegen, ob Deine Verletzung so schwerwiegend ist und Dich und Deine körperliche oder seelische Gesundheit so beeinträchtigt, dss Du morgen nicht in der Lage sein kannst, Deine Arbeit zu Wochenbeginn wieder aufzunehmen und zur Arbeit zu gehen!

Daher solltest Du Dir anhand Deiner Verletzung überlegen, ob es sinnvoll ist, dass Du Dich krank meldest, um innerlich zur Ruhe zu kommen, bzw. Dich körperlich wieder einigermaßen zu fangen, sodass es sinnvoll ist, wenn Du die nächsten Tage zu Hause bleibst und Dich auskurierst.

Ich kann natürlich nicht beurteilen, w i e schwer Deine Verletzung im Gesicht ist, die Du durch den Angriff Deines Nachbarn erlitten hast. Doch rate ich Dir, liebe Zilpzalp, auch jetzt zu später Stunde unbedingt noch aktiv zu werden und die entsprechenden Ärzte je nach der Schwere Deiner Verletzung aufzusuchen.

Auch habe ich mir überlegt, dss es sinnvoll ist, wenn Du mit einem Zeugen Deinen Nachbarn aufssuchst und ihn auf die Attacke ansprichst, um seine Motive zu erfahren und so eine Möglichkeit zu schaffen, dss er sich "outet", und sich sozusagen verplappert und zugibt, dss er Dich bewusst schädigen wollte, sodass er sich dann vor Gericht nicht hinausreden kann, er habe Deine Verletzung ja nicht gewollt und die Haustüre sei ihm lediglich aus Versehen aus der Hand geglitten!

So hoffe ich, liebe Zilpzalp, Dir die entsprechenden Denkanstöße gegeben zu haben, die Dich zum entsprechenden Handeln zu bewegen! Solltst Du noch Fragen haben oder noch Hilfe brauchen, kannst Du mich bis mindestens 1.00 h erreichen! Am besten hier über Deinen Kommentar oder über mein Profil!

Dann bleibt mir, liebe Zilpzalp, Dir alles Liebe und alles Gute zu wünschen! Ich bin in Gedanken bei Dir und sehe, dass das Erlebte ein großer Schreck für Dich war, der Deinen Sonntag auf den Kopf gestellt hat!

Das Eine solltest Du Dir immer vor Augen halten: "Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt!"

Mit herzlichen Grüßen und Wünschen!

Regilindis

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nicht versuchen uneingeladen in den Wohnung des Nachbarn ein zu dringen. Dann hat dieser auch nicht das Bedürfnis die Tür zu zu Schlagen um den Angriff ab zu wehren.

Anzeige wegen Körperverletzung


Ihn bitten, das nächste Mal vorsichtiger zu sein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.