Was kann ich tun?

2 Antworten

Deswegen sollte man diese Shops eher meiden. Ein Widerrufsrecht hast Du, wie hier schon beschrieben, nur im Fernabsatz.

Natürlich gibt es darüber hinaus Gründe für eine außerordentliche Kündigung. Diese sind jedoch ziemlich begrenzt.

Einen Ausweg sehe ich, wenn die Probleme mit dem Endgerät nicht behoben werden können. Aber dafür musst Du zunächst erst die Gewährleistung in Anspruch nehmen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Langjähriger Telekommunikationsexperte

Nein: das Fernabsatzgesetz greift hier nicht. Du kannst nur auf Kulanz hoffen.

Wenn das Gerät aber nicht funktioniert, hast du natürlich einen Garantieanspruch. -


Potato1304 
Beitragsersteller
 15.06.2024, 16:35

Ja nur einschicken erst mal

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