Was kann ich noch tun?

4 Antworten

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Well well well, schwierig. Was sagt dein Anwalt? Klar, das Wort vom Jugendamt hat viel Gewicht vor Gericht, aber sie treffen nicht die Entscheidung. Und wenn es heißt, es läge eine Kindeswohlgefährdung vor, dann müssen sie das auch begründen.

Du brauchst Verbündete. Was ist mit dem Vater? Dem Kinderarzt? Der Kita/Schule?

Grundsätzlich würde ich sagen, wende dich an eine Beratungseinrichtung, wie ProFamilia. Beim Kinderschutzbund kannst du es auch mal versuchen.

Wenn du noch Fragen hast, sag Bescheid. Alles Gute!


Rosey752 
Beitragsersteller
 28.08.2021, 11:14

Also das mit der Kindeswohlgefährdung haben sie damals nur gesagt weil mein Anwalt das Kind innerhalb 2 Wochen zu mir zurück kommen sollte. Ich wollte damit nur ausdrücken das ich dem Jugendamt kein vertrauen schenke das es auf der seite von den Großeltern ist.

Kindeswohlgefährdung konnten sie damals bei meinem Anwalt auch schon nicht begründen.

Es geht hier um nix schlimmes was ich mache oder tue gegenüber meinem Kind, sonder wie ich weiter verhinder kann das ich meine Tochter ( zu mal sie dann auch weint) nicht 2,3 monate wieder nicht sehen kann.

Aber danke dir für deine Antwort

ich werde es mal bei ProFamilia probieren.

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es wird kindeswohlgefährdung sein, warum dir überhaupt das kind entzogen wurde und warum es nicht bei dir aufwächst, sondern seit jahren bei den großeltern. du kannst nicht einfach zur schule und das kind dort abholen, du kannst nicht einfach beschließen das das kind 3 wochen bei dir verbringt - du hast vorher zu fragen.

wenn du dein umgangsrecht wahrnehmen möchtest, dann hast du das kind von den großeltern abzuholen und wieder hinzubringen. in der regel ist es alle 14 tage von fr-so. dazwischen hat du weder in der schule noch irgendwo sonst das kind zu kontaktieren.

wie also ist dein umgangsrecht festgelegt worden? gibt es eine vereinbarung mit dem jugendamt dazu oder einen gerichtlichen beschluss? welcher umgangsumfang wurde dort eingetragen?

weiterhin lebt das kind sein gesamtes leben bei seinen großeltern. das sind seine hauptbezugspersonen und dort zieht man es nicht einfach raus. es gibt einen grund warum es überhaupt da ist und da das jugendamt nach wie vor von kindeswohlgefährdung spricht in bezug von dir, wird sich daran nix ändern. w


Rosey752 
Beitragsersteller
 28.08.2021, 11:07

Gerichtlich angemacht jeden zweiten Tag &dazu jedes zweite Wochenende von fr- So.

Das jugendamt hat dieses Wort nur benutzt weil sie wie schon gesagt bei den großeltern lebt & nicht von heute auf morgen zurück kommt. Aber das ist wohl klar.

Aber wie man oben lesen kann steht auch das es eine Entscheidung gab vor einenhalb Jahren das meine Tochter zu mir diesen sommer zurück kommt.

Sowohl ich habe trotzallem das Sorgerecht!

Es geht darum wo ich könnte noch hilfe bekommen weil es kein gesetz gibt wo steht das man mir einfach 2,3 monate mein kind vernhält von mir.

Bitte wenn ihr Hier seit um nur sowas zu schreiben, dann kommentiert wo anders denn ich habe hier reingeschriebn für tipps & nicht für anschuldigungen.

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lance837  28.08.2021, 13:14
@Rosey752

du hast also umgangsrecht jedes zweite we von fr. -so und einen tag unter der woche. dann hast du dich an diesen zeiten bei den großeltern einzufinden und dort das kind abzuholen und wie hinzubringen wie dir angeordnet wurde. spaziergänge in die schule sind dir nicht gestattet, das kind zwischen den umgängen zu kontaktieren auch nicht. das sorgerecht das du hast, ist das papier nicht wert auf dem es steht - du bist umgangselternteil und wirst es auch bleiben. was du irgendwann mal ausgeacht hast, spielt keine rolle und ist ein traumgebilde deinerseits.

was sagt der vater des kindes dazu

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Rosey752 
Beitragsersteller
 28.08.2021, 11:10

Das Kind wurde mir nicht abgenommen!

Bitte richtig lesen & dann kommentieren.

danke

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Du solltest dir mal überlegen, warum deine Tochter bei den Großeltern lebt und nicht bei dir. Hat ja alles einen Grund.

Und zu der Katze: warum klärst du das vorher nicht mit den Großeltern ab?


Rosey752 
Beitragsersteller
 28.08.2021, 11:00

Also ich habe hier nach Tipps gefragt & nicht das ich mich rechtfertigen muss warum meine Tochter derzeit bei ihren Großeltern lebt , als wäre das so unnormal

Aber sieht derzeit dort da ich alleinerziehend bin & damals noch in der Ausbildung, kein Führerschein und niemanden der hätte auf meine Tochter aufpassen können geschweige denn vom Kindergarten abholen. Als ich damals ausgezogen bin stand ich alleine da mit meinem Kind & auf der einen seite ganz froh das die Großmutter sich bereit erklärt hat ihren job zu kündigen um auf die kleine aufzupassen, das es so ausatet hatte ich nicht erwartet. Aber so ist das hier mit den vorurteilen!

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Rosey752 
Beitragsersteller
 28.08.2021, 12:34

Achsoo und mit der Katze. Wenn ich gewusst hätte das meine Tochter eine Allergie hat, hätte ich mir logischerweise keine Gekauft.

Jeder war damit einverstanden!

Hört bitte auf vorher immer was in den Raum zu stellen worum es garnicht geht.

Danke

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Hast du Besuchsrecht, Umgangsrecht etwas das du mit Anwalt einfordern kannst? Bevor du deine Tochter überhaupt nicht siehst könntest du auf begleitetes Umgangsrecht bestehen. Die Großeltern haben das alleinige Sorgerecht? Wie verhält sich der Vater? Ausser nochmal Anwalt probieren fällt mir da leider nichts ein. Vielleicht können Caritas oder der sozial psychiatrische Dienst weiterhelfen, die sind schließlich für Lebenskrisen da und das ist eine.


Rosey752 
Beitragsersteller
 28.08.2021, 11:09

Ich hab das Sorgerecht.

kindeswohlgefährdung hat das Jugendamt nur damals gesagt weil mein Anwalt das Kind innerhalb von 2 Wochen zurück zu mir haben wollte. Ich wollte damit nur sagen das ich kein vertrauen zum Jugendamt habe & Tipps brauche wo man sich hinwenden könnte.

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